Am Montag ist Haftprüfungsverhandlung für den Ex-Hypo-Chef.
Das Leben von Ex-Hypo-Chef Wolfgang Kulterer hat sich von einem Tag auf den anderen drastisch verändert. Seit zwei Wochen sitzt er in U-Haft, mit Frühstück um 7 und Abendessen um 16 Uhr, dazwischen Einvernahmen und die Möglichkeit zum Rundgang im Hof. Statt Geschäften, Reitausflügen und Partys zu frönen, muss sich Kulterer plötzlich in einer spartanischen Zwei-Mann-Zelle arrangieren.
Kooperativ und gefasst
Vorgeworfen wird Kulterer u. a. Untreue zu Lasten der Hypo wegen der Vergabe ungenügend besicherter Kredite. Es gilt die Unschuldsvermutung. Bei den täglichen Einvernahmen wirke der 56-Jährige kooperativ und gefasst, heißt es. Sein Anwalt Ferdinand Lanker sagt, es gehe Kulterer „den Umständen entsprechend“.
Aber lustig sei das wahrlich nicht für seinen Mandanten. Morgen findet die Haftprüfungsverhandlung statt. Er habe einen Enthaftungsantrag gestellt, in dem er Punkt für Punkt alle Vorwürfe gegen Kulterer widerlege, so Lanker zu ÖSTERREICH. „Wenn der U-Richter diese Fakten ordnungsgemäß studiert, müsste er die Enthaftung bewilligen.“
Haftgründe obsolet
Dem Haftgrund Fluchtgefahr widerspricht der Anwalt so: „Bis zur Inhaftierung war Kulterer mit Wissen der Ermittler regelmäßig im Ausland – in England, Rumänien, Malaysia. Das war nie ein Problem, er hat allen Ladungen Folge geleistet.“ Und Kulterer habe vorgehabt, von Klagenfurt nach Wien zu übersiedeln, deshalb habe er den Klagenfurter Wohnsitz abgemeldet. „Verdunkelungsgefahr besteht auch nicht, Kulterer hat mit niemandem Kontakt aufgenommen, um sich zu verabreden.“ Lächerlich sei, Tatbegehungsgefahr zu orten – „bei jemandem, der seit 2006 nicht mehr operativ in der Hypo tätig war“.
Eine Kaution werde man auf Basis dieser Tatsachen nicht stellen. Wird dem Enthaftungsantrag am Montag nicht stattgegeben – wovon allgemein ausgegangen wird – werde er den Antrag umgehend wiederholen, so Lanker.