Werbung=Nebensache?

Meinl Bank kämpft mit 1.500 MEL-Klagen

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Die Causa Meinl European Land (MEL) beschäftigt weiter die Gerichte: Etwa 1.300 bis 1.500 Zivilklagen von Anlegern seien derzeit anhängig, gab Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl ein Update. Die Meinl Bank habe sich immer an alle Gesetze gehalten, betonte er, zudem würde die dreijährige Verjährungsfrist für Irrtum bei der Kaufentscheidung - bezüglich der MEL-Kapitalerhöhung 2007 von 1,48 Mrd. Euro - jetzt ablaufen.

Trotzdem erhöht die Meinl Bank ihre Rücklagen und Rückstellungen auf 60 Mio. Euro: In der Bilanz 2009 werden weitere rund 16 Mio. Euro rückgestellt, kündigte Weinzierl an, bisher waren es 44 Mio. Die Werbung für die MEL-Zertifikate sei in keiner Weise irreführend, außerdem sei Werbung für die Anleger gar nicht entscheidungsrelevant gewesen, meinte er.

Umfrage soll belegen: "Werbung ist Nebensache"

Die Sachverständige Angelika Trachtenberg hatte im Auftrag der Meinl Bank mittels einer IMAS-Studie nachgefragt und ermittelte, dass für die Kaufentscheidung von Anlegern primär der Berater entscheidend sei. "Werbung ist Nebensache", meinte die Werbepsychologin.
Für die Studie wurden im Dezember und Jänner 1.005 repräsentativ ausgewählte Österreicher ab 21 Jahren gefragt, unter ihnen fanden sich aber nur 28, die Immobilienaktien besitzen oder besessen haben. Für die überwiegende Mehrheit dieser Gruppe von 28 Personen war das Gespräch mit einem Anlageberater kaufentscheidend.

256 "grundsätzlich an Aktien bzw. Immo-Aktien interessierten" Personen wurde ein MEL-Werbefolder vorgelegt, die Reaktion der Befragten war mehrheitlich: "Da braucht man einen Berater", "Interessant" und "macht neugierig". Immerhin 22 % kreuzten an, "mit dieser Veranlagung kann man keine Verluste erleiden", und 31 % sahen darin ein "mündelsicheres Investment" - obwohl laut Weinzierl in dem vorgelegten Folder das Wort "mündelsicher" nicht vorkam.
Der Einwand, dass eine nun in der Krise durchgeführte Umfrage die MEL-Werbewirkung auf Anleger in den Jahren 2006 und 2007 schwer widerspiegeln könne, wurde nicht geteilt: "Wir versuchen es nachzustellen", so die Sachverständige.

OGH ortete Irreführung durch Werbeaussage

Der OGH hatte laut Meinl Bank-Vorstand Weinzierl entschieden, dass die MEL-Werbeaussage "sichere Anlage in Zeiten stark schwankender Aktienmärkte" irreführend sei. Der Bank-Vorstand sieht aber nicht die Meinl Bank, sondern die Berater in der Pflicht.
Auch die klagenden Anleger nahm Weinzierl ins Visier: Die Kläger versuchten nun nachzuweisen, dass die MEL-Werbebroschüren "einen drogenähnlichen Effekt" auf sie gehabt hätten, mokierte sich der Bankvorstand. Das Wort "mündelsicher" sei in der Fernsehwerbung und in den Werbeprospekten gar nicht vorgekommen, sondern nur in einem Fact Sheet und in einem Gutachten, das auf der Homepage veröffentlicht war.

Die vom kurzzeitig in U-Haft genommenen Julius Meinl hinterlegte 100-Mio.-Euro-Kaution werde dieser hoffentlich bald zurückerhalten, meinte Weinzierl. Schwere Vorwürfe richtete er erneut gegen die ermittelnde Staatsanwaltschaft, in dem Verfahren gehe nichts weiter: "Von Seiten der Staatsanwaltschaft wird überhaupt nichts gemacht." Das Vermögensverwaltungsgeschäft der Meinl Bank, das großteils im Inland konzentriert ist, leide unter den Vorwürfen stark, der zweite Bereich Corporate Finance, der vorwiegend im Ausland tätig sei, laufe hingegen ganz gut.

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