OGH bestätigt

VKI-Sammelklage gegen Finanzberater AWD

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Rechtliche Vorfragen nach jahrelangem Gezänk geklärt - Klagslegitimation zulässig.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) darf für mutmaßlich geschädigte Immofinanz-Anleger mit Sammelklagen gegen den Finanzberater AWD vor Gericht ziehen. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nach jahrelangem rechtlichen Hick-hack um juristische Vorfragen entschieden. Die Höchstrichter haben in einem gestern, Dienstag, zugestellten Urteil die sogenannte Klagslegitimation des VKI bejaht.

Nun können sich die Gerichte mit den eigentlichem Vorwurf auseinandersetzen: Die Verbraucherschützer beschuldigen den AWD, beim Vertrieb von Immofinanz- und Immoeast-Papieren klassische Sparbuchsparer systematisch fehlberaten zu haben. Sie haben insgesamt fünf Sammelklagen namens 2.500 mutmaßlich Geschädigten gegen den AWD eingebracht. Der Streitwert beträgt rund 40 Mio. Euro.

Der AWD hat die Vorwürfe stets bestritten und sich mit diversen Einsprüchen vor Gericht gegen die Sammelklagen gewehrt. Im aktuellen Verfahren ging es um die Frage, ob die Prozesskostenfinanzierung mit Erfolgsquote, wie sie der VKI betreibt, in Österreich zulässig ist.

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