Richter Christian Böhm hat sich in der nicht öffentlichen Verhandlung nicht für eine "Weihnachstsamnestie" entschieden. Damit bleibt der Ex-Bawag-Chef auch nach fast drei Jahren weiterhin in Untersuchungs-Haft.
Böhm hat den Enthaftungsantrag von Elsners Rechtsanwälten abgewiesen, nachdem er Elsner in der Krankenanstalt in der Justizanstalt Josefstadt aufgesucht und der beigezogene medizinische Sachverständige den 74-Jährigen begutachtet sowie die vorliegenden Krankengeschichten studiert hatte.
"Aufgrund des Gesundheitszustands besteht kein Grund, die U-Haft aufzuheben", gab Gerichtssprecherin Christian Salzborn nach der Haftprüfungsverhandlung bekannt. Der Haft- und Grundrechtsrichter habe sich ein persönliches Bild von Elsner gemacht und auf Basis der Ausführungen des beigezogenen Kardiologen Gerhard Kronik entschieden, erläuterte Salzborn.
"Herrn Elsner geht es den Umständen entsprechend nicht schlecht", sagte Salzborn. Dass dieser herzkrank ist, sei seit längerem bekannt. Beim früheren BAWAG-Chef handle es sich "um keinen gesunden, fitten, 74-jährigen Pensionisten", räumte die Gerichtssprecherin ein. "Aus dem Krankenbild ergibt sich aber nicht, dass Elsner sterbenskrank ist, wie zuletzt kolportiert wurde", betonte Salzborn.
Verlängerung der U-Haft für Anwalt "völlig unverständlich"
Als "völlig unverständlich" hat Helmut Elsners Rechtsbeistand Wolfgang Schubert die Verlängerung der U-Haft über den 74-Jährigen bezeichnet. Entgegen der Darstellung der Justiz sei Elsner nicht von dem von der Justiz im Vorfeld beigezogenen Kardiologen Gerhard Kronik begutachtet worden. Kronik habe zwar ein schriftliches Gutachten erstellt, an der Haftprüfung aber nicht persönlich teilgenommen.
"Unserem Antrag, die Haftprüfung zu erstrecken und den Kardiologen zu laden, damit dieser sein Gutachten erörtern kann, wurde nicht entsprochen. Darüber hinaus hat der Richter zahlreiche weitere Anträge abgewiesen", sagte Schubert.
Elsner sei im Rahmen der Haftprüfung "überhaupt nicht medizinisch untersucht worden". Vor dem Termin habe allerdings der Anstaltsarzt am Dienstagmorgen auf der Krankenabteilung in der Justizanstalt Josefstadt bei Elsner Bluthochdruck und Herzrhythmusstörungen festgestellt und dem 74-Jährigen davon abgeraten, an der Haftprüfungsverhandlung teilzunehmen.
"Aus Sicht des Anstaltsarztes musste man befürchten, dass diese bei Herrn Elsner eine gefährliche Situation herbeiführen kann, die sich bis zur Lebensgefahr verstärken hätte können", meinte Schubert.
Die Haftprüfung habe daher ohne Elsner begonnen. Nachdem man im Halbgesperre des Straflandesgericht eineinhalb Stunden die Haftfrage erörtert hatte, habe sich der Richter dazu entschieden, Elsner in der Krankenabteilung aufzusuchen. Dieser sei in sichtlich angeschlagenem Zustand in seinem Bett gelegen und habe Sauerstoff bekommen, berichtete der Anwalt.
Nach kurzer Zeit habe der Richter noch am Krankenbett verkündet, dass die Haft verlängert werde. Auf die Frage, wie Elsner darauf reagiert habe, erwiderte Schubert: "Er ist im Bett zusammengesunken. Schlimm."
Aus Sicht des Rechtsvertreters von Helmut Elsner "hat sich die Justiz überhaupt nicht mit unseren Argumenten befasst, die für die Freilassung sprechen". Auf ein Privatgutachten eines Salzburger Internisten und Kardiologen, der unter Berufung auf Erkenntnisse des Anstaltsarztes Klaus Kaiser-Mühlecker und eines Herzspezialisten am Wiener Wilhelminenspital sowie eigener Untersuchungen bei Elsner eine "Verschlechterung der Gesamtsituation" festgestellt hatte, sei "nicht eingegangen worden", kritisierte Schubert.