Wegen Verstöße gegen das französische Arbeits- und Sozialrecht ist der irische Billigflieger Ryanair zur Zahlung von zehn Millionen Euro Schadenersatz verurteilt worden. Ein Gericht im südfranzösischen Aix-en-Provence verhängte am Mittwoch zudem eine Geldstrafe von 200.000 Euro. Ryanair hatte schon vor der Urteilsverkündung erklärt, mit einer Verurteilung zu rechnen und Berufung einlegen zu wollen.
Ryanair wurde schuldig gesprochen, bei der Nutzung des Regionalflughafens Marseille Provence in Marignane gegen französisches Recht verstoßen zu haben. Das irische Unternehmen hatte dort 2007 eine Niederlassung eröffnet, die es Anfang 2011 nach der Einleitung von Strafermittlungen schloss. Auf dem Flughafen nahe Marseille beschäftigte die Fluggesellschaft 127 Mitarbeiter, für die sie in Frankreich aber nie Sozialabgaben zahlte.
In dem Verfahren waren unter anderem das Arbeitsamt, die Rentenkasse und Gewerkschaften als Nebenkläger aufgetreten. Ihnen wurden die 10 Millionen Euro Schadenersatz zugesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte zudem gefordert, den Wert von vier Boeing 737 zu konfiszieren. Das Gericht lehnte dies aber ab.