Umweltschützer wehren sich gegen voestalpine-Klage
Laut voestalpine sollen die Umweltschützer die Aussage unterlassen und widerrufen, dass es sich bei LD-Schlacke um Abfall handelt, der gesundheitsschädlich und umweltgefährdend sei. Diese Äußerungen hätten zu einem De-facto-Boykott der LD-Schlacke bei potenziellen Abnehmern wie etwa Straßenbaugesellschaften geführt. Den dadurch verursachten Schaden bezifferte die Voest in ihrer im Jänner eingebrachten Klage mit mindestens 5 Mio. Euro.
"Dieser Schaden wurde weder von Herrn Dr. Heilingbrunner noch vom Umweltdachverband verursacht - sie haben weder rechtswidrig noch in Schädigungsabsicht gehandelt", betonte die Rechtsanwältin der Umweltschützer, Elisabeth Macer, am Mittwoch in einer Pressekonferenz in Wien. Denn Basis ihrer Äußerungen seien rechtskräftige Bescheide des Lebensministeriums bzw. Gutachten und Studien von Experten, wonach beispielsweise LD-Schlacke Abfall ist und ordnungsgemäß entsorgt gehört.
"Herr Dr. Heilingbrunner und der Umweltdachverband haben vom Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht und weder Kredit noch Erwerb der voestalpine geschädigt noch diese in ihrer Ehre verletzt", so Macer.
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