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Coronavirus

Diese Regeln gelten für die Gastro-Öffnung in Vorarlberg

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Die Öffnung der Vorarlberger Gastronomie ist da. Hier die Regeln, die die Lokale befolgen müssen und was man als Gast beachten muss.

Der Öffnung der Vorarlberger Gastronomie sind zähe Verhandlungen zwischen dem Land Vorarlberg und dem Bund vorausgegangen. Während das Land darauf pochte, dass Selbsttests als Zutrittbescheinigung in die Wirtshäuser genügen müssten, wollte das Gesundheitsministerium die Lokale nur outdoor öffnen lassen.

Am Ende gab es einen Kompromiss, der viele Einschränkungen enthält - manchem Wirt zu viele, um aufzusperren.

Negatives Testergebnis beim Einlass

Laut Verordnung gilt, dass beim Einlass ins Restaurant entweder ein negativer Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorgewiesen werden muss.

Strenge Registrierungspflicht

Die Kontrolle unterliegt - sehr zu deren Missfallen - den Betrieben. Für die Gäste besteht außerdem ausnahmslos Registrierungspflicht, damit im Falle einer Infektion nachverfolgt werden kann, mit wem der Betroffene in Kontakt war.

Maximal vier Personen pro Tisch, außer bei selbem Haushalt

Zwischen den Tischen muss ein Abstand von zwei Meter sein, alternativ kann eine andere effektive Trennung eingezogen werden. Mehr als vier Personen dürfen nicht an einem Tisch sitzen, außer sie leben im selben Haushalt.

Sperrstunde um 20.00 Uhr bleibt

Die Bewirtung beschränkt sich auf die Stunden untertags, aufgrund der nach wie vor aktuellen Ausgangsbeschränkung müssen die Bürger um 20.00 Uhr zu Hause sein.

Auch die damit erzwungene frühe Sperrstunde wird von den Vorarlberger Gastronomen stark kritisiert und ist für manchen der Hauptgrund dafür, sein Lokal aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit nicht aufzusperren. "Für viele geht sich eine Öffnung betriebswirtschaftlich nicht aus", sagte Mike Pansi, Fachgruppen-Obmann der Vorarlberger Gastronomie, zur APA.

Maskenpflicht im Lokal, außer beim Essen und Trinken

Zu Diskussionen wird auch führen, dass die Maskenpflicht laut Verordnung auch am Verabreichungsplatz besteht. Beim Essen und Trinken darf die Maske logischerweise abgenommen werden. Es gelte dasselbe wie im Vorjahr - also dass man beim Betreten der Lokalität und beim Gang auf die Toilette die Maske tragen muss, bei der Konsumation aber nicht, hieß es.

Keine Feste, Essen und Trinken nur im Sitzen

Feste feiern kann man in den Vorarlberger Gasthäusern auch aus einem anderen Grund vorläufig nicht: Speisen und Getränke dürfen nur im Sitzen an einem Verabreichungsplatz konsumiert werden.

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