Körpernahe Dienstleister dürfen

Frisöre öffnen am 8. mit Testpflicht

Frisöre öffnen am 8. mit Testpflicht
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Körpernahe Dienstleister wie Frisöre, Kosmetiker und Co dürfen ab 8. Februar wieder aufmachen - allerdings müssen die Kunden einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter ist als 48 Stunden.
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Frisöre öffnen

Wie nun bekannt wurde, sollen Frisöre und körpernahe Dienstleister ab 8. Februar öffnen dürfen - allerdings müssen Kunden einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter sein darf als 48 Stunden.

Mahrer für Öffnung der körpernahen Dienstleistungen

Harald Mahrer, Chef des ÖVP-Wirtschaftsbundes und Präsident der Wirtschaftskammer, bleibt der Parteilinie treu und warb schon am Sonntagabend für eine Öffnung der persönlichen Dienstleistungen. „Die Menschen warten darauf, dass sie zum Friseur gehen können, das ist ein kleines Stück Freiheit, das sie jetzt dringend brauchen“, sagte Mahrer. Dennoch solle man auf die Experten hören, so der Wirtschaftskammer-Präsident.

Neuinfektionen relativ konstant

Die Zahlen sprechen eigentlich gegen eine Öffnung: Das erklärte Ziel der Regierung, unter 700 Neuinfektionen zu kommen, wurde nicht erreicht. Stattdessen pendeln sich die Werte derzeit etwa beim doppelten Wert ein.

Zum Nachschauen: Harald Mahrer im "Fellner!LIVE"-Interview:

Video zum Thema

Fellner! LIVE: Harald Mahrer im Interview


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