Taschendurchsuchung bei Mitarbeitern gilt nicht als Arbeitszeit.
Angestellte von Apple -Geschäften im US-Bundesstaat Kalifornien sind mit einer Klage gegen den Konzern gescheitert, rückwirkend die Durchsuchungen ihrer Taschen und die damit verbundene Wartezeit als Arbeitszeit vergütet zu bekommen.
Man kann auch ohne Tasche kommen
US-Bezirksrichter William Alsup wies die Sammelklage der Beschäftigten mit dem Argument zurück, es stehe ihnen frei, mit oder ohne Tasche zur Arbeit zu erscheinen. Apple hätte ihnen ja auch verbieten können, überhaupt eine Tasche mit zur Arbeit zu bringen, hob Alsup hervor.
Die Beschäftigten in Apple-Geschäften müssen beim Verlassen ihres Arbeitsplatzes ihre Taschen vorzeigen und durchsuchen lassen. Dadurch soll Diebstahl verhindert werden. Das Unternehmen äußerte sich zunächst nicht zu der Gerichtsentscheidung.
>>>Nachlesen: Drohne filmt Apples Ufo-Hauptquartier