Neue EU-Datenschutzregeln

Drastische DSGVO-Strafen für Firmen

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Jetzt hagelt es Strafen, Rügen, Ultimaten und vorübergehende Firmenverbote.

Unternehmen müssen laut dem EU-Datenschutzbeauftragten Giovanni Buttarelli bis Jahresende mit den ersten Sanktionen bei Verstößen im Zusammenhang mit den verschärften EU-Datenschutzregeln rechnen. Rund ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der neuen Vorgaben würden in vielen Ländern Strafen, Rügen, Ultimaten und vorübergehende Firmenverbote ausgesprochen, kündigte Buttarelli gegenüber Reuters an. Die Maßnahmen fallen in manchen Fällen also drastisch aus und können durchaus existenzgefährdend sein.

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Ende Mai gestartet

Die seit  25. Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)  verpflichtet Unternehmen dazu, sorgsamer mit den Informationen ihrer Kunden umzugehen, sie umfassender zu informieren und Einwilligungen einzuholen. Zudem müssen Kunden in der Lage sein, die Löschung ihrer Daten in Auftrag zu geben oder ihre Daten zu einem anderen Anbieter zu übertragen. Unternehmen drohen bei Verstößen hohe Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes. Aufgrund des jüngsten Hacker-Angriffs bei Facebook könnte auf das Online-Netzwerk in der EU sogar eine Milliardenstrafe zukommen.

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Datenschutzbehörden werden überschwemmt

Seit Ende Mai werden die zuständigen nationalen Datenschutzbehörden laut Buttarelli mit Beschwerden und Anfragen überschwemmt. "Die Strafe ist für das Unternehmen relevant und wichtig für die öffentliche Meinung, für das Verbrauchervertrauen - aber aus administrativer Sicht ist es nur ein Element der Rechtsdurchsetzung", sagte der EU-Datenschutzbeauftragte, der die Tätigkeiten der einzelnen Behörden in der EU koordiniert.

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"E-Privacy ist einfach unverzichtbar"

Buttarelli drängte EU-Staaten und Abgeordnete dazu, ihre Unstimmigkeiten bezüglich der geplanten neuen E-Privacy-Verordnung schnell beizulegen. "E-Privacy ist einfach unverzichtbar", sagte er. Es sei das fehlende Puzzleteil bei einem schärferen Datenschutz. Im Kern geht es darum, die schärferen Datenschutzregeln für Telekomkonzerne auch auf Technologieunternehmen anzuwenden.

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