Die Ärztekammer versucht im Vertragskonflikt mit der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) den Druck zu erhöhen. Am Mittwoch (17. Februar) schaltete sie im mehreren Tageszeitungen Inserate mit dem Titel: "Wir verstehen uns. Auch ohne SVA."
Bei der angesprochenen Versicherung zeigte man sich auf APA-Anfrage irritiert, habe man der Ärztekammer doch erst kürzlich ein nachgebessertes Angebot übermittelt. Der Vorwurf der Ärztekammer, die mit Jahresende den Gesamtvertrag gekündigt hat: Man brauche eine faire wirtschaftliche Basis, die SVA verhindere diese, zeige wenig Interesse an einer Einigung und bestehe auf Maximalforderungen. Man werde die Unternehmer auch ohne Vertrag bestens betreuen, so das Versprechen.
Der stellvertretende SVA-Obmann Martin Gleitsmann glaubt weiter an eine vertragliche Lösung und findet die Vorgangsweise der Kammer "etwas befremdlich". Schließlich habe man den Ärzten dieser Tage erst ein "durchaus spannendes Angebot" übergeben. Die SVA will Senkungen ihrer Ärzte-Tarife, denn diese liegen rund 50 Prozent über jenen der Gebietskrankenkassen. Die Kammer verweist darauf, dass sie vier Jahre lang keine Tariferhöhungen, sondern nur Einmalzahlungen bekommen habe.
Ein möglicher vertragsloser Zustand - von der Ärzte gerne als Druckmittel genutzt - lässt jedenfalls noch länger auf sich warten. Die von der SVA angerufene Bundesschiedskommission tagt erst im März, und sie kann den Vertrag um weitere drei Monate verlängern. Vertragslos wären die rund 700.000 Anspruchsberechtigten der SVA-Krankenversicherung also wohl erst im Juni. Selbst dann müssten die Patienten aber nicht beim Arzt bar bezahlen, versprach Gleitsmann: "Wir bereiten uns in jeder Hinsicht vor, dass die Versicherten nicht mit dem Geldschein zum Arzt gehen müssen."
Wie er die sogenannte Sachleistungsversorgung in einem solchen Fall aufrechterhalten will, wollte Gleitsmann nicht konkretisieren. Die Ärztekammer warnt ihre Mitglieder jedenfalls schon vorsorglich vor dem Abschluss von Einzelverträgen. "Sollte die SVA in gesetzwidriger Weise Verrechnungsabkommen anbieten, so wären diese rechtlich unwirksam und der Arzt beginge durch Abschluss eines solchen Abkommens unweigerlich eine rechtswidrige Handlung; die Folgen wären jedenfalls ein Disziplinarverfahren und weitere rechtliche Maßnahmen!", heißt es drohend im Leitfaden für den vertragslosen Zustand.