Besonders wichtig für Menschen über 65 und Risikopatienten.
Das nationale Impfgremium (NIG) hat am Dienstag die dritte Corona-Impfung schon sechs Monate nach dem Zweitstich für alle Menschen über 18 empfohlen. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sagte, dass in der heutigen Sitzung des NIG festgestellt worden sei, "dass der Impfschutz nach sechs Monaten merklich nachlässt". Besonders wichtig sei die Drittimpfung "für Menschen über 65 und Patienten mit Risikofaktoren", so der Gesundheitsminister.
Das NIG empfahl auch allen mit dem Vakzin von Johnson & Johnson Geimpften, sich so schnell wie möglich die zweite Impfung zu holen. Der Impfstoff war ursprünglich so konzipiert, dass nur ein Stich notwendig sein sollte. Der Impfschutz hat aber den Experten zufolge zu schnell stark nachgelassen. Außerdem appellierte Mückstein, sich so schnell und breitflächig wie möglich gegen Grippe impfen zu lassen. Nachdem die Influenzawelle im Vorjahr wegen der Corona-Maßnahmen de facto ausgeblieben war, erwarten die Experten heuer eine starke Welle.
Stufe 2 am Montag
Mückstein kündigte auch an, dass nach der Überschreitung des Schwellenwertes von mehr als 300 mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten am kommenden Montag (8. November) Stufe zwei des Stufenplans der Regierung in Kraft tritt. Die Verordnung dazu sei bereits fertig. Sollte die nächste Schwelle mit 400 belegten Intensivbetten vorher überschritten werden, treten Stufe zwei und drei gemeinsam in Kraft - ohne weitere Nachfrist.
Mit Stufe zwei gilt in der Nachtgastronomie sowie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen eine 2G-Regel, d.h. nur mehr Geimpfte oder Genesene haben dort Zutritt. Außerdem sind in Stufe zwei Antigentests mit Selbstabnahme ("Wohnzimmertests") österreichweit nicht mehr als Nachweis für Bereiche mit 3G-Eintrittsregel gültig. Bei der zusätzlich in Kraft tretenden Stufe drei verliert der Antigentest in Bereichen mit 3G dann in ganz Österreich seine Gültigkeit. Zutritt hätten damit überall nur mehr Geimpfte, Genesene oder Personen mit aktuellem PCR-Test. Diese Maßnahme tritt sofort bei Überschreiten des Grenzwertes in Kraft.