Dos & Don'ts

Was ist im Krankenstand erlaubt?

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Das sollten Sie beim Krankenstand berücksichtigen.

Bei einer Erkrankung sind Berufstätige dazu verpflichtet, sich beim Arbeitgeber - am besten noch vor Arbeitsbeginn - krankzumelden. Auch wenn es Privatsache ist, welche Ursache arbeitsunfähig macht, benötigen Sie eine Krankmeldung des Arztes. Diese Krankenstandbestätigung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nachweisen können. Der Arztbesuch ist jedoch nicht nur formell nötig, sondern ist auch hilfreich, um zu erfahren, welche Maßnahmen für Ihre Genesung förderlich sind oder wie stark Sie sich schonen sollten. Manche Tätigkeiten, wie etwa das Einkaufen von Lebensmitteln, lassen sich jedoch auch im Krankenstand nicht vermeiden. Und auch die Aktivität in sozialen Netzwerken ist nicht unumstritten. Kann ein Fehlverhalten aus Arbeitgebersicht aber auch dem Angestellten den Job kosten?

Dos und Don'ts im Krankenstand 1/9
1. Krankmeldung
Die Krankmeldung sollte so zeitnah wie möglich erfolgen. Meistens genügt ein Anruf in der Firma. Erkundigen Sie sich am besten vorab über die Gepflogenheiten und informieren Sie sich, bei wem die Krankmeldung zu erfolgen hat. Gesetzlich gesehen gibt es keine Vorschriften, ob die Krankmeldung per Anruf, SMS, Mail, WhatsApp oder gar per Facebook zu erfolgen hat.
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