Das an der Frankfurter Börse börsennotierte Wiener Pharmaunternehmen Sanochemia hat in seiner ordentlichen Hauptversammlung am 25. März 2010 die bis dahin geltende Ermächtigung des Vorstands zum Aktienrückkauf widerrufen und durch eine neue Ermächtigung ersetzt.
Der Vorstand darf demnach Sanochemia-Aktien im Ausmaß von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zurückkaufen und gegebenenfalls einziehen, ohne die Hauptversammlung dafür neuerlich zu befassen. Das teilte die Sanochemia am 29. März ad hoc mit.
Die Ermächtigung gilt für 30 Monate. Der Mindestpreis wurde mit 1 Euro pro Aktie festgelegt, der höchste Rückkaufspreis darf nicht mehr als der durchschnittliche Börsekurs der vorangegangenen zehn Börsetage betragen, höchstens aber 25 Euro. Mit Zustimmung des Aufsichtsrates darf der Vorstand im Besitz des Unternehmens befindliche eigene Aktien auch anders als über die Börse verkaufen oder ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre beschließen.