Burdas Klage abgewiesen

Jürgens: So wird das Erbe aufgeteilt

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Pflichtteil für uneheliche Kinder. Haupterben sind Jenny & John.

Die Kinder von Udo Jürgens stellten sich schon darauf ein, dass der Streit um das Erbe des im Dezember 2014 verstorbenen Musikers noch viele Jahre dauern könnte, nachdem seine uneheliche Tochter Gloria Burda Klage einreichte. Sie verlangte Einsicht in das Testament, in dem ihr ihr Vater nur einen Pflichtteil zusprach. Nun hat das Gericht endlich eine Entscheidung getroffen. Wie die Bild-Zeitung berichtet, wurden Gloria Burdas Forderungen abgewiesen.

Die Verteilung
Die 21-Jährige und Halbschwester Sonja Jürgens (auch sie ist ein uneheliches Kind des Entertainers) werden mit jeweils 8,33 Millionen Euro bedacht. Haupterben des Vermögens von insgesamt 52 Millionen Euro sind Udo Jürgens eheliche Kinder Jenny und John Jürgens. Unter ihnen wird das Erbe zu gleichen Teilen aufgeteilt und die beiden erhalten auch die Einnahmen aus den Liedrechten. Seine letzte Freundin, Michaela Moritz, ebenfalls Haupterbin, bekommt das Haus am Zürichsee. Auch sein langjähriger Freund und Bandleiter Pepe Lienhard, sein Bruder Manfred Bockelmann und Manager Freddy Burger werden im Testament bedacht.

Das klagte Gloria Burda
Udos jüngste Tochter war mit einigen Punkten im Erbstreit nicht einverstanden. Sie wollte die Testamentsverwalter Werner Weber und Manfred Bockelmann absetzen, vermutete eine verdeckte Schenkung hinter dem Kauf eines Privatjets, einige Dinge (ein Motorboot, ein Bild von Salvador Dalí) seien im Nachlass nicht angeführt, außerdem beanstandete sie, dass die Wohnung ihres Vaters nach seinem Tod nicht gekündigt wurde, sondern nun seine Nichte darin wohnt.

Alle Punkte wurden vom Richter abgewiesen, nun muss Gloria Burda die Gerichtskosten (28.135 Euro) und die Entschädigungen von Jürgens' Anwalt und Manfred Bockelmann ( zusammen 37.320 Euro) übernehmen.

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