Steuererklärung

US-Fiskus: Baby Sussex muss Geschenke melden!

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Als US-Bürger muss das Kind Steuererklärung in den Vereinigten Staaten abgeben.

Der Sohn von Prinz Harry und Meghan ist endlich da und das Interesse an dem Baby ist nicht nur bei  Royals-Fans  riesig. Zweifellos ist das royale Baby mit einem goldenen Löffel im Mund zur Welt gekommen. Wie viel dieser Löffel wert ist, dafür dürfte sich auch der US-Fiskus interessieren.

Premiere im Königshaus

Da der jüngste Sprössling der königlichen Familie nicht nur die britische, sondern wegen seiner Mutter auch die US-Staatsbürgerschaft hat, ist er verpflichtet, jedes Jahr eine Steuererklärung bei den US-Steuerbehörden einzureichen. "Wenn ein Elternteil Amerikaner ist und fünf Jahre in den Staaten gelebt hat, davon mindestens zwei ab dem Alter von 14 Jahren, ist das Baby automatisch US-Bürger", erläutert David Treitel vom Beratungsunternehmen "American Tax Returns". Auf  Meghan Markle  und ihr Kind treffe das zu - eine Premiere im britischen Königshaus.

Vermögen wird bekannt

Die Folge: Jahr für Jahr muss  Meghans  und Harrys Sohn bei der US-Steuerbehörde IRS sein Vermögen angeben. Haben die königlichen Eltern etwa Geld angelegt, um die Zukunft ihres Sprösslings abzusichern, muss das dem Fiskus gemeldet werden. Auch wenn das Kind in Meghans Fußstapfen treten und ein Film-Star werden sollte, müssten sämtliche Einnahmen angegeben werden. Die IRS werde künftig also sehr viel genauer über das Vermögen des royalen Paares Bescheid wissen, sagt Treitel.

Geschenke meldepflichtig

Auch Geschenke zur Geburt des Kindes fallen unter die Bestimmung, wenn sie einen gewissen Wert haben und nicht von einem US-Bürger kommen. "Stellen Sie sich vor, die Queen schenkt dem Baby ein hübsches Kunstbuch aus der königlichen Sammlung mit Gemälden von Van Gogh oder Miro. Wenn das Geschenk mehr wert ist als 100.000 Dollar, muss es angegeben werden", schildert Treitel. Für Geschenke, die Meghan bei ihrer "Baby Shower"-Party in New York von amerikanischen Freundinnen bekommen hat, gelte das dagegen nicht.

Steuerpflicht

Auch wenn damit auf die Buchhalter von  Meghan und ihrem Sohn  zeitraubende Arbeit zukommt: Viele Steuern werden die beiden den US-Behörden wohl nicht zahlen. Die Forderungen könnten häufig mit Steuerzahlungen in Großbritannien verrechnet werden, sagt Laura Sanders, Steuerexpertin des "Wall Street Journal". Die strengen Vorgaben des US-Fiskus können für Menschen, die in den Staaten geboren wurden, das Land aber in jungen Jahren verlassen und keinen Bezug dazu haben, unangenehme Folgen haben. Seit dem Erlass des US-Steuergesetzes FATCA im Jahr 2010 ist nicht mehr der Wohnsitz, sondern die Nationalität für die Steuerpflicht entscheidend.

Probleme

Wer sich weigert, bei den US-Behörden eine Steuererklärung einzureichen, kann Probleme mit seiner Bank bekommen. Die US-Behörden können dann Sanktionen gegen die Banken verhängen. Die können dem Kunden wiederum die Eröffnung eines Kontos oder eine Hypothek verweigern. Zumindest für Meghan gäbe es eine Lösung: Sie könnte ihre US-Staatsbürgerschaft aufgeben. Ihr Kind müsste allerdings trotzdem bis zur Volljährigkeit seine Steuererklärungen abgeben.
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