Carmen Geiss zeigte sich gegenüber der deutschen Zeitung entsetzt über das Urteil und warf der Schweizer Justiz Versagen vor.
Ein Schweizer Gericht verhandelte kürzlich im Kanton Aargau den Fall des 38-jährigen Steven S., der unter paranoider Schizophrenie leidet und monatelang die Familie Geiss – insbesondere Tochter Davina – über Instagram schwer bedroht und beleidigt hatte.
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Gefährliche Drohungen
Laut "Bild" reichten seine Drohungen von schwersten Beleidigungen bis hin zu expliziten Morddrohungen. Teilweise kündigte er sogar an, wahllos Frauen in einem Solarium zu erstechen, weil er glaubte, Davina habe sie geschickt, um ihn auszuspionieren.
Gericht: Stalker erhält Entschädigung
Steven S. war zum Zeitpunkt der Verhandlung bereits 320 Tage in Sicherheitshaft, weshalb seine Freiheitsstrafe von fünf Monaten und 45 Tagessätzen Geldstrafe als verbüßt galt. Überraschend wurde ihm zusätzlich eine Entschädigung von rund 13.480 Euro zugesprochen. Eine dauerhafte stationäre Maßnahme lehnte das Gericht ab – trotz anderslautender Gutachten und Staatsanwaltsforderung, berichtet "Bild".
Carmen Geiss zeigte sich gegenüber der deutschen Zeitung entsetzt über das Urteil und warf der Schweizer Justiz Versagen vor. Sie fragt sich öffentlich, ob "erst jemand sterben muss", bevor Konsequenzen folgen. Bis zur endgültigen Entscheidung über eine mögliche Fortsetzung der Sicherheitshaft bleibt Steven S. vorerst weiter verwahrt.