Rauchen & Co.

Achtung! Diese Dinge sind auf dem Balkon verboten

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Bei Schönwetter ist ein Balkon ein wahrer Luxus. Gerade in der Stadt kann sich die kleine Außenfläche wie eine Ruhe-Oase anfühlen. Doch Mieter und Eigentümer sollten einiges beachten, denn nicht alles ist auf Balkon und Terrasse erlaubt.

Morgens mit einem Kaffee in der Sonne sitzen, abends mit Freunden grillen und am Wochenende Sonne tanken? Klingt gut, kann aber auch den ein oder anderen Konflikt hervorbringen. Denn auch, wenn der Balkon zur Wohnung gehört – alles darf man darauf nicht machen, vor allem wenn sich Nachbarn davon gestört fühlen. 

Diese Dinge sind am Balkon verboten

1. Rauchen

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Das Rauchen auf dem Balkon ist nur dann erlaubt, wenn es die Nachbarn nicht stört. Fühlen sich diese nämlich durch den Rauch beeinträchtigt, kann es dazu kommen, dass nur noch zu festgelegten Zeiten geraucht werden darf. Zudem kann im Mietvertrag ein individuelles Rauchverbot in Form einer Klausel festgelegt werden, das auch für den Balkon gilt. 

2. Grillen

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Grundsätzlich ist das Grillen auf dem Balkon zwar gestattet, allerdings sollte man hier genau auf den Mietvertrag achten. Denn manche Verträge enthalten eine Klausel, dass zum Beispiel das Grillen mit Holzkohle verboten ist. Wer sich nicht an das Verbot hält, riskiert im schlimmsten Fall eine Kündigung. Auf der sicheren Seite ist man also mit einem Elektrogrill. 

3. Nackt sonnen

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Sich freizügig in die Sonne zu legen ist zwar nicht verboten, dennoch sollte man sich hier etwas zurückhalten. Denn gibt es nicht genug Sichtschutz und ist der Balkon gut einsehbar, kann Nacktheit am Balkon im schlimmsten Fall als Belästigung der Allgemeinheit zählen.

4. Pflanzen

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Den Balkon verwandeln wir im Sommer gerne in eine Grün-Oase. Doch auch hier ist nicht alles erlaubt. Manche Pflanzen sind auf Balkon und Terrasse ausdrücklich verboten. Außerdem müssen Blumenkasten und Töpfe ausreichend gesichert sein, ansonsten können sie bei starkem Wind herunterfallen. Zudem sollte man beachten, dass Pflanzen Nachbarn nicht beeinträchtigen oder beim Gießen das Wasser auf dem nächsten Balkon landet.

5. Markise anbringen

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Markisen sind eigentlich verboten, unter speziellen Umständen könnte der Vermieter die Anbringung allerdings erlauben. In jedem Fall muss der Mieter um Erlaubnis bitten, da bei der Anbringung der Markise auch in die Fassade gebohrt werden muss. 

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