Der heute 42-jährige Verdächtige galt schon 2013 bei Cold Case-Ermittlungen als "dringend tatverdächtig" und wurde freigelassen. Sein Rechtsanwalt verweist auf Grundsatz, dass "nicht zweimal in derselben Sache" angeklagt werden darf. Allerdings gab es noch keinen Prozess gegen den Top-Manager.
Tirol. Die in Innsbruck eingebrachte Mordanklage gegen einen 42-jährigen gebürtigen Niederösterreicher - der mit einer 2005 getöteten Studentin im Rapoldi-Park in Innsbruck in Zusammenhang gebracht wird - wird von dessen Rechtsvertretung beeinsprucht. Das bestätigte sein Anwalt Mathias Kapferer. Er will "formale Gründe" geprüft wissen. Der 42-Jährige, der in Australien lebt und dort im Sport-Business ordentlich Karriere gemacht hat - werde aber jedenfalls zu einer allfälligen Verhandlung nach Innsbruck kommen.
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Die Anklage ist dem Ex-FH-Studien-Kollegen des Mordopfers Daniela K. aus Pürbach zufolge vor einer Woche zugestellt worden, sein Anwalt wird den Einspruch nächste Woche abgeben. Dem Finanz-Manager wird vorgeworfen, die Waldviertlerin nach einer Studenten-Party in den frühen Morgenstunden des 23. Juni 2005 durch zwei wuchtige Messerstiche in Brust und Rücken getötet zu haben. Ein Pensionist fand die blutüberströmte Leiche der Niederösterreicherin vor einer Telefonzelle im Innsbrucker Rapoldipark.
Schon 2013 tatverdächtig - 22.000 Euro Entschädigung für Haft
Thomas B. (für den nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt) hatte bereits vor mehr als zwölf Jahren als "dringend tatverdächtig" gegolten. Er war kurz vor Weihnachten 2013 - aus Australien kommend - am Flughafen Wien-Schwechat von "Cold Case"-Experten des Bundeskriminalamts festgenommen worden. Damals hatte sich der Verdacht gegen den Angeklagten auf verschiedene Indizien gestützt, unter anderem auf seine DNA-Spuren an der Kleidung des Opfers. Nachdem sich diese als nicht so stichhaltig erwiesen hatten wie zunächst angenommen, wurde der Mann nach sieben Wochen enthaftet und das Ermittlungsverfahren im Februar 2014 eingestellt. Für die rund sechs Wochen Haft von Dezember 2013 bis Februar 2014 bekam er nach Klage gegen die Republik 22.000 Euro Entschädigung.
Nun fußt die Anklage auf einer DNA-Spur des Angeklagten auf dem Filter einer nur wenig angerauchten Zigarette, die in der Telefonzelle abgelegt war. Die Staatsanwaltschaft schließt, dass der Angeklagte am Tatort gewesen sein muss. Der Tatverdacht habe sich "wieder erhärtet", auf Basis aller nunmehr vorliegenden Ermittlungsergebnisse gebe es nur mehr gegen den 42-Jährigen einen "konkreten Verdacht", so die Anklagebehörde vor etwa zehn Tagen.
Zigarette mit DNA lag schon lange als Beweismittel vor
Kapferer sah schon damals die Anklage "auf schwache Beine gestellt". Das bekräftigte er auch am Donnerstag. Bei seinem Einspruch werde es um die Klärung der Frage gehen, ob sein Mandant in der Sache überhaupt ein zweites Mal verfolgt werden darf. Die Zigarette sei immer schon vorgelegen, seinen Angaben zufolge wären die Untersuchungsmethoden auch 2013 schon gut genug gewesen, um dort DNA so wie heute verwertbar zu machen. Das Strafrecht folge dem Grundsatz "Ne bis in idem" ("nicht zweimal in derselben Sache") und ziehe diesbezüglich eine enge Grenze, so Kapferer.