Im Namen der Republik!

Teilen

Über Antrag von Elisabeth, Katharina und Viktoria Mittermayr veröffentlichen wir nachstehendes Urteil:

haus_weidenhof
© APA

Durch die erfolgten Veröffentlichungen auf der Internet-Website "www.oe24.at", und zwar
1)
eines Artikels am 9.2.2007 mit der Überschrift "Mutter hielt ihre Kinder wie Tiere", in dem behauptet wurde, es habe sich ein ungeheures Familiendrama ereignet, eine geisteskranke Mutter habe ihre drei Töchter sieben Jahre lang in Dunkelhaft und ohne Sozialkontakte wie Tiere in einem Haus gehalten, in dem die Vorhänge zugezogen und die Glühbirnen herausgedreht gewesen seien und das zu einer Kloake verkommen wäre, während die Mädchen, die in Schmutz und Elend erstickt wären und kaum jemals Licht bekommen hätten, in ihrem Gefängnis eine eigene Sprache entwickelt und mit Mäusen, denen sie Kosenamen gegeben hätten, gespielt hätten, sodass die Töchter jetzt in einem Therapiezentrum betreut werden müssten;
2)
eines Artikels am 10.2.2007 mit der Überschrift "Nachbar drohte Behörde mit Amtshaftung", in dem behauptet wurde, es habe sich ein unfassbares Martyrium zugetragen, eine Mutter habe sich nach der Scheidung mit ihren drei Töchtern sieben Jahre lang im Haus verbarrikardiert, hätte die Vorhänge zugezogen und die Glühbirnen herausgeschraubt, wodurch die Kinder in einem verwahrlosten und meterdick mit Dreck versauten Haus leben hätten müssen, keinen Kontakt zum Vater, dessen behördliche Eingabe auch nichts genützt hätten, haben durften, kaum jemals Licht bekommen hätten, im Elend erstickt wären, mit Mäusen gespielt und ihnen Namen gegeben hätten, ihre Sprache verloren und eine eigene mit seltsamem und schwer verständlichem Klang entwickelt hätten, sowie die Mädchen würden nunmehr am Kaspar-Hauser-Syndrom leiden und in Sondertherapie sein;
3)
eines Artikels am 10.2.2007 mit der Überschrift "ÖSTERREICH-Reporter traf die Kinder", in dem behauptet wurde, die drei Schattenkinder könnten oder wollten in der Therapieeinrichtung nicht viel sprechen, sondern würden schnell und wie Geister herumhuschen, sie würden ihre Mutter trotz des jahrelangen Martyriums lieben, die älteste Tochter würde minutenlang nur auf einem Bein stehen, während sie den Kopf zu Boden gesenkt hielte, breche öfter in Tränen aus, formuliere gesungene Sätze, die alle mit "aber" enden würden, die mittlere Tochter spiele mit 300 Stofftieren und gebe einen Sprechgesang von sich, und die Mutter hätte selbst auch mit Stofftieren gespielt;
4)
eines Artikels am 11.2.2007 mit der Überschrift "Sachwalterin: Ämter sahen neun Jahre weg", in dem behauptet wurde, drei Schwestern hätten jahrelang in einem Martyrium gelebt, sie wären von ihrer eigenen Mutter isoliert und es wäre ihnen der Kontakt zum Vater, der die Obsorge beantragt hätte, verboten worden, die Mutter habe mit Lügen die Behörden gegen den Vater aufgehetzt, habe das Haus immer mehr zu einer Müllhalde verkommen lassen, sodass Müll und Dreck schon vor der Haustür gelegen seien, und die Mutter wäre nunmehr wegen Halluzinationen in der Linzer Nervenklinik eingeliefert worden;
5)
eines Artikels am 12.2.2007 mit der Überschrift "Mädchen machen jetzt Schrei-Therapie", in dem behauptet wurde, drei Mädchen hätten sieben Jahre lang in Dunkelhaft in einem Horrorhaus, in dem sie nach Anweisung der Mutter nur flüstern hätten dürfen, zubringen müssen, sie würden jetzt in einem Therapiezentrum betreut werden und dort eine Schreitherapie absolvieren, hätten ein extremes psychisches Manko, würden keine Emotionen kennen und hätten eine völlig neue Sprache entwickelt, bei der jeder Satz mit „aber“ geendet hätte, die Älteste wäre völlig unterernährt gewesen, hätte eine alte Brille aufgehabt und sei minutenlang geistesabwesend und bucklig auf einem Bein gestanden, nunmehr seien ihre Zähne saniert, die Brille neu, aber sie drehe sich noch immer ständig ruckartig um, die Mittlere spreche in einem Singsang, bei der Jüngsten hätte die Gehirnwäsche, bei der die Mutter den Vater als krankmachendes Monster hingestellt hätte, nicht so tief gegriffen, sie sei aber extrem aggressiv gewesen und die Mutter hätte ihre Tochter zweimal aus der Therapieeinrichtung entführen wollen;
6)
eines Artikels am 12.2.2007 mit der Überschrift "Warum versagten die Behörden total?", in dem behauptet wurde, es habe sich eine Leidensgeschichte zugetragen, drei Mädchen, deren Leben zerstört sei, hätten ein Martyrium erlitten, ihre Mutter hätte sie nicht in die Schule schicken wollen und immer wieder Entschuldigungen gebracht, in der Schule seien die Verwahrlosungen nicht bemerkt worden, die älteste Tochter sei kaum in der Schule gewesen und hätte ihr letztes Zeugnis mit zwölf Jahren erhalten, die Mädchen wären verängstigt gewesen, hätten eine eigene Sprache entwickelt, hätten riesengroße Defizite und würden nunmehr in Therapie sein und 24 Stunden pro Tag begleitet werden



wurde in einem Medium der höchstpersönliche Lebensbereich von Elisabeth, Katharina und Viktoria Mittermayr in einer Weise erörtert und dargestellt, die geeignet ist, sie in der Öffentlichkeit bloßzustellen.


Für die dadurch erlittenen Kränkungen wurde die Antragsgegnerin Media Digital GmbH als Medieninhaberin nach § 7 MedienG zur Zahlung einer Entschädigung an Elisabeth, Katharina und Viktoria Mittermayr sowie zur Urteilsveröffentlichung und zum Kostenersatz verurteilt.

Landesgericht für Strafsachen Wien
Wien, am 12.8.2009

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.