Gegen die zwei Österreicherinnen würde die Staatsanwaltschaft bei ihrer Rückkehr aktiv werden.
Idlib/Wien. Die in Wien zurückgebliebenen Familien leiden, seit sich ihre Töchter 2014 der Terrormiliz in Syrien angeschlossen hatten. Immer wieder wurden zudem falsche Todesmeldungen über Samra und (21) und Sabina (20) lanciert. Wie ÖSTERREICH in der Mittwochausgabe aber berichtete, leben beide noch in der Region Idlib an der syrisch-kurdischen Grenze, wie Verfassungsschutzkreise inoffiziell bestätigen.
Eine offizielle Anfrage auf Rückkehr nach Wien wurde von den Wienerinnen bosnischer Herkunft noch nicht gestellt. Als Österreicherinnen hätten sie freilich das Recht auf Rückkehr. Aber als „Opfer“ werden diese jungen Frauen, die sich freiwillig den islamistischen Terroristen in Syrien angeschlossen hatten, nicht gewertet.
Ermittlungen wegen terroristischer Vereinigung
Die Staatsanwaltschaft müsste gegen beide Frauen, die IS-Terroristen geheiratet hatten und nun Kinder haben sollen, genauso wie bei Männern wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermitteln. Den IS-Frauen – eine von den beiden soll zudem eine aktive Rolle in der Ausbildung anderer IS-Frauen gehabt haben – droht damit, wie ihren männlichen Jihadisten-Freunden, Haft bei einer Rückkehr.
Die Mutter von Sabina hat bereits 2018 rechtliche Schritte gegen die Republik Österreich eingebracht, weil ihre damals minderjährige Tochter 2014 ohne Zustimmung ihrer Eltern via Flughafen Wien-Schwechat nach Istanbul fliegen konnte.
Von dort tauchte sie in Syrien ab. Ob sie jetzt zurückkehren kann?
I. Daniel