7.200 Euro

Claudia Haider will jetzt Jörgs Pension

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Laut Gesetz hat Claudia Haider einen Anspruch auf Witwenpension in der Höhe von maximal 7.200 Euro brutto. Jetzt hat sie das Geld beantragt.

Nur mehr acht Tage hatte sie Zeit gehabt – dann wäre die Frist verstrichen und Claudia Haider leer ausgegangen. Nun hat sich Claudia Haider doch noch entschlossen, die Pension einzureichen. Spät, aber doch, ging am Mittwochnachmittag der Antrag in der entsprechenden Abteilung des Landes Kärnten ein. Jetzt darf sie mit einer Witwenpension von bis zu 7.200 Euro brutto monatlich rechnen.

Die Kärntner Landesbeamten sind gerade dabei, den Betrag genau durchzurechnen. Streng, wie das Gesetz es verlangt. Die Landesamtsdirektion hat noch am Mittwoch, als Claudia Haider ihren Antrag einbrachte, per Aussendung unmissverständlich mitgeteilt: „Die Witwe des verstorbenen Landeshauptmannes Dr. Jörg Haider hat einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf ­eine Witwenpension vom Land Kärnten.“

Keine freiwillige Leistung des Landes
Die Regelung für Claudia Haider sei dieselbe wie für alle Amtsvorgänger und deren Witwen, heißt es im offiziellen Schreiben der Landesregierung. Bemerkenswert ist der schriftliche Hinweis des Landes: Es sei „keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung“.

Der tödlich verunglückte Landeshauptmann Jörg Haider fiel ins alte Pensionssystem der Politiker. Laut Auskunft des Landes hätte Haider auch keine Wahl gehabt, in die neue Regelung umzusteigen.

Berechnung der Pension
So wird die Witwenpension für Claudia Haider berechnet: Ehemann Haider verdiente als Landeshauptmann 13.794,5 Euro brutto monatlich. Doch nicht sein Salär wird für die Berechnung der Witwenpension hergenommen. Heranzuziehen sind nach dem Kärntner Dienstrechts­gesetz „200 Prozent der Dienstklasse 9“. Übersetzt heißt das: Basis für die Pensionsberechnung sind 15.000 Euro. Von dieser Summe sollte Jörg Haider 80 Prozent als Pension erhalten – also 12.000 Euro. Claudia Haiders Anspruch beläuft sich auf 60 Prozent davon. Das ergibt dann 7.200 Euro brutto monatlich. Anspruch hat Claudia Haider seit dem 1. November des Vorjahres. Die offenen Beträge seither werden nachgezahlt.

Bis zu 7.200 Euro
Ob es bei der Witwenpension von 7.200 Euro bleibt, muss noch im Detail von den zuständigen Beamten geklärt werden, weil auch noch andere gesetzliche Bestimmungen gelten könnten. ­Etwa das „Bezügebegrenzungsgesetz“: Einkünfte aus öffentlichen Diensten müssten berücksichtigt werden, nicht aber private Einkünfte. Claudia Haider, die den eigenen Forstbetrieb im Bärental führt, dürfte da ausgenommen sein.

Auf Anfrage von ÖSTERREICH zu ihrer Witwenpension machte die begeisterte Jagdhornbläserin Claudia Haider ihrem Ärger hörbar Luft. Sie werde jeden klagen, der falsche Angaben über ihr Einkommen macht: „Ich habe meine Anwälte von der Kette gelassen“, wie sie es formuliert. Mehr will sie dazu nicht sagen.

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