Prozess in NRW

Mordfall Madeleine: Kärntner gesteht

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Stiefvater gestand Tötung und Missbrauch der 22-Jährigen.

Im Prozess um den Tod der 22-jährigen Madeleine in Deutschland hat ihr Kärntner Stiefvater gestanden, sie mit einem Flaschenwurf getötet zu haben. Dies sei aber keine Absicht gewesen, ließ der wegen Mordes angeklagte 47-Jährige vor dem Gericht in Essen erklären. Selbst sprechen wollte der gebürtige Villacher Günther O. nicht. Sein Verteidiger verlas eine seitenlange Erklärung.

Mit Wodkaflasche am Kopf getroffen
Darin hieß es, der 47-jährige Angeklagte habe in einem plötzlichen Wutanfall eine volle Wodkaflasche geworfen und Madeleine ungewollt mit voller Wucht am Kopf getroffen. Danach sei dem Angeklagten sofort klar gewesen, dass er seine Stieftochter getötet habe. Auch den sexuellen Missbrauch von Madeleine räumte der Mann ein.

"Er wird täglich mit den schrecklichen Bildern konfrontiert", hieß es in der von seinem Anwalt Wolfgang Weber verlesenen Erklärung. Sein Mandant bedauere sehr, was passiert sei und wünsche sich, die Zeit zurückdrehen zu können.

Die Tat selbst sei die Folge einer dramatischen Eskalation gewesen. Madeleine sei mithilfe des mitangeklagten Sohnes aufgespürt und am 11. Februar 2014 in den Schrebergarten gefahren worden. Eigentlich sei nur eine Aussprache geplant gewesen. Seine Stieftochter habe jedoch plötzlich angefangen zu schreien und ihn - den Angeklagten - mit einer Bierflasche angegriffen.

Um sie ruhig zu stellen, sei die 22-Jährige mit Lautsprecherkabeln gefesselt und mit einem Geschirrtuch geknebelt worden. Trotzdem habe sie sich weiter gewehrt und geschrien. Außerdem habe sie mit einer Anzeige wegen Entführung gedroht. In der Erklärung heißt es dazu: "Der Angeklagte geriet in immer größere Panik. Die Situation ist ihm über den Kopf gewachsen."

Der 47-Jährige ließ über seinen Verteidiger erklären, das Loch, in dem die einbetonierte Leiche von Madeleine eine Woche nach ihrem Verschwinden entdeckt wurde, habe er schon viel früher gegraben. Er habe den Boden austauschen wollen. Den Fertigbeton habe er gekauft, um eine Bodenplatte zu gießen, auf der später Kaninchenställe gebaut werden sollten. Sein ebenfalls angeklagter Sohn sei bei der Tat dabei gewesen, dann aber nach Hause geschickt worden.

Neben der Tötung gestand Günther O. auch, seine Stieftochter sexuell missbraucht zu haben. Auch das Kind der 22-Jährigen sei von ihm. Die junge Frau war aus der Wohnung der Familie geflüchtet. Sie hatte ihren Stiefvater angezeigt und auf Unterhalt verklagt.




 

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