34-jährige Kärnterin drohte Penis-Foto an Ehefrau von Chat-Partner zu senden wenn dieser nicht 100 Euro bezahlt.
Klagenfurt. Eine 34-jährige Kärnterin stand am Montag wegen eines Chat-Verlaufs vor Gericht. Die Frau soll ihrem Chat-Partner damit gedroht haben ein Foto seines Geschlechtsorgans an seine Ehefrau zu schicken, wenn er ihr nicht 100 Euro bezahle. Der Mann ging daraufhin zur Polizei. Richter Christian Liebhauser-Karl verurteilte die Frau zu fünf Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe.
Ein "Blödsinn" sei das gewesen, was sie gemacht hatte, eine "b'soffene Geschichte", meinte die Angeklagte kleinlaut, nachdem Staatsanwältin Sarah Katschnig ihr versuchte Erpressung vorgeworfen hatte. Auf die Frage ob sie sich schuldig fühle antwortete die Angeklagte mit "Ja, i waaß nit".
Der mit den peinlichen Enthüllungen bedrohte 55-Jährige erklärte im Zeugenstand, für ihn sei die Nachricht "eindeutig eine Erpressung" gewesen. Als die Frau ihm geschrieben habe, er müsse nach Villach kommen, um ihr das Geld zu übergeben, sei er zur Polizei gegangen und habe Anzeige erstattet. Auch die Staatsanwältin betonte, die Angeklagte habe die Drohung sehr wohl ernst gemeint. Ihr Verteidiger sprach hingegen von einer Unbesonnenheit.
Liebhauser-Karl verurteilte die Frau, die von der Sozialhilfe lebt, zu einer Geldstrafe im Ausmaß von 180 Tagsätzen zu je vier Euro. Die 720 Euro könne sie auch auf Raten zahlen, erklärte er ihr. Dazu gab es eine bedingte Haftstrafe von fünf Monaten. Vor einer unbedingten Strafe habe sie ihr Geständnis bewahrt, betonte der Richter, zumal eine Vorstrafe erschwerend zu Buche schlage. Die Angeklagte nahm das Urteil sofort an - die Höchststrafe für Erpressung beträgt fünf Jahre Gefängnis. Staatsanwältin Katschnig gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.