Will aufgestanden sein, als Opfer ins Lenkrad griff.
In der Befragung des Sachverständigen durch den Verteidiger des angeklagten Niederösterreichers hat der 45-Jährige am Nachmittag am Landesgericht Klagenfurt wieder eine geänderte Version des Unglücksablaufs präsentiert. Als ihm sein Freund ins Lenkrad gegriffen hätte, sei er aufgestanden, um ihn abzuwehren, deshalb sei er dann auch ins Wasser gefallen.
Der Sachverständige Hermann Steffan wies diese Version als "unmöglich" zurück. Bei der Geschwindigkeit des Bootes und dem zu diesem Zeitpunkt bereits begonnenen Powerturn, also dem abrupten Seitwärts-Manöver des Bootes, und den herrschenden Fliehkräften sei dies nicht möglich. Der Verteidiger des angeklagten Niederösterreichers, Alexander Todor-Kostic, warf dem Sachverständigen daraufhin einseitiges Agieren vor, Steffan greife der Beweiswürdigung durch das Gericht vor und lasse nichts gelten, was zugunsten des Angeklagten sprechen könnte.
Wäre es möglich gewesen, das Manöver des Powerturns zu verhindern?
Der Verteidiger des 33-jährigen Klagenfurters, der dem Niederösterreicher das Steuer überlassen hatte, Georg Schuchlenz, wollte vom Gutachter wissen, ob es seinem Mandanten noch möglich gewesen wäre, das Manöver des Powerturns zu verhindern. Steffan verneinte diese Möglichkeit, er hätte höchstens noch laut rufen können, aber auf keinen Fall mehr eingreifen.
Anschließend bombardierte Todor-Kostic den Sachverständigen erneut mit Fragen. Auch der Angeklagte versuchte, seine Aussage, das Opfer habe ihm ins Lenkrad gegriffen, gegenüber dem Gutachter zu verteidigen. Das Opfer sei ein sehr kräftiger Mann gewesen, eine Abwehr gegen dessen Eingriff ins Lenkrad sei ihm nicht möglich gewesen. Er legte zudem Videoaufnahmen vor, die beweisen sollten, dass man sehr wohl von hinten ins Lenkrad greifen und einen Powerturn durchführen könne. Die Tests dafür seien allerdings im Stillstand erfolgt und nicht bei voller Fahrt. Dazu kündigte er weitere Beweisanträge an, ob es am Abend noch ein Urteil geben würde, war daher vorerst unklar.