Jene Frau, deren Freund bei einem gemeinsamen Einbruch getötet wurde, wurde zu 15 Monaten teilbedingter Haft verurteilt.
Salzburg. Der 30 Jahre alten Ungarin wurde am Donnerstag am Salzburger Landesgericht der Prozess gemacht. Insgesamt drei gemeinsame Einbrüche plus Diebstähle wurden ihr vorgeworfen. Die 30-Jährige war geständig, betonte allerdings, nur Mitläuferin ihres dann erschossenen Freundes gewesen zu sein. "Ich war verliebt und bin nur mit ihm mitgegangen", so die dreifache Mutter vor Gericht. Von den 15 Monaten rechtskräftiger Haft ist der Großteil auf Bewährung, sodass sie wohl noch vor Weihnachten freigelassen wird.
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Die Angeklagte ist nicht vorbestraft und war zuletzt ohne Arbeit. Sie lebt in ihrer ungarischen Heimat vom offenbar gewalttätigen Kindsvater getrennt. Laut Anklage soll die Frau zunächst im Juni ihrem neuen Partner, dem später getöteten 31 Jahre alten Einbrecher, nach Salzburg gefolgt sein. Gemeinsam sollen sie zweimal in Häuser bzw. Wohnungen eingebrochen und zudem einen E-Scooter und eine Bankomatkarte gestohlen haben.
Am 31. Juli 2025 kam es dann zu dem folgenschweren Einbruch in Salzburg-Gnigl. Das Paar soll den Maschendrahtzaun zum Wohnhaus aufgeschnitten haben und über den Garten zur Terrasse gelangt sein. Dort sammelte das Duo Beute aus dem Haus zusammen. Nachdem sie bereits einen Teil des Diebesguts weggebracht hatten, kehrten sie zum Haus zurück. Dabei wurden sie vom heimkommenden Bewohner überrascht, der den Einbrecher erschoss.
Die Ungarin gab an, dass sie bei den Einbrüchen dabei gewesen sei, aber selbst nie Beute mitgenommen habe. Allerdings ist sie auf dem Bild einer Überwachungskamera auf dem gestohlenen E-Scooter zu sehen. Wie hoch die angerichteten Schäden waren, lässt sich nicht genau sagen. Zwei Betroffene nannten keine Summen, in einem Fall waren es rund 2.500 Euro.
Die Verteidigerin der 30-Jährigen stellte eine Gewerbsmäßigkeit bei den Taten in Abrede, was die Richterin anders sah. Sie gestand der Frau zwar eine Traumatisierung durch die Tragödie zu, verurteilte die 30-Jährige dann rechtskräftig zu 15 Monaten Haft, zwei Monate davon unbedingt. Weil die Frau seit 23. Oktober in U-Haft sitzt, dürfte sie das Gefängnis somit noch vor den Weihnachtsfeiertagen verlassen.
Die Richterin ließ am Donnerstag keine Fragen zu, die die tödlichen Schüsse betrafen. Der 66-jährige Hausbesitzer befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Eine Anklage gegen ihn gibt es noch nicht - und damit auch noch keinen Termin für ein Gerichtsverfahren.
Die Staatsanwaltschaft sieht dringenden Mordverdacht, weil der Einbrecher bei der Schussabgabe bereits auf der Flucht gewesen sein dürfte. Der 31-Jährige wurde aus knapp zehn Metern Entfernung von einem Projektil am Hinterkopf getroffen. Dies würde im Gegensatz zu der vom Schützen behaupteten Notwehrsituation stehen. Der 66-Jährige hatte zunächst ausgesagt, vom Einbrecher mit einem Messer bedroht worden zu sein.
Der Hausbesitzer wurde im Oktober auch wegen Tatbegehungsgefahr festgenommen. Der Mann soll trotz des anhängigen Ermittlungsverfahrens und des gegen ihn verhängten vorläufigen Waffenverbots versucht haben, seine Faustfeuerwaffe wieder von der Polizei zurückzubekommen. Sein Argument: Er brauche diese, um sich gegen Dämmerungseinbrüche schützen zu können.