Von DNA-Gutachten belastet

Mordprozess um Au-pair: "Habe sie nicht getötet"

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Der angeklagte Gambier behauptet, er habe mit der Bluttat nichts zu tun.

Jener 24-jährige Gambier, der am 24. Jänner 2016 ein Kindermädchen in ihrer Wohnung im Wien-Wieden erstickt haben soll, hat sich am Mittwoch in seinem Mordprozess im Straflandesgericht "nicht schuldig" bekannt. "Dass das Mädchen verstorben ist, tut mir wirklich leid. Sie war eine gute Frau zu mir", sagte Abdou I. Dann fügte er noch hinzu: "Ich habe sie nicht getötet. Ich hatte keinen Grund dazu."

Leiche in Wohnung entdeckt
Die Leiche der 25-jährigen Lauren M. war am 26. Jänner in Bauchlage auf einer Matratze in ihrer Ein-Zimmer-Wohnung in der Wiedner Hauptstraße entdeckt worden. Mehrere Freunde hatten die US-Amerikanerin tagelang nicht erreichen können und schließlich eine Abgängigkeitsanzeige erstattet. Die Polizei ließ die Wohnungstür schließlich von der Feuerwehr öffnen. Die junge Frau war einige Jahre zuvor als Au-Pair-Mädchen nach Wien gekommen und hatte eineinhalb Jahre für die Familie eines Rechtsanwalts gearbeitet. Nachdem sie in ihre Heimat zurückgekehrt war und dort die Schule abgeschlossen hatte, kam sie zum Studieren wieder nach Wien. Der Anwalt besorgte ihr eine Wohnung, und indem sie wieder für ihn als Kindermädchen arbeitete, verdiente sie sich ihr Geld fürs Germanistik-Studium.

Flüchtlingshelferin
Die 25-Jährige engagierte sich zudem ehrenamtlich als Flüchtlingshelferin. Sie gab beispielsweise Asylwerbern Deutschunterricht. So lernte sie schließlich auch Abdou I. kennen, der im Frühjahr 2014 nach Europa gekommen war. Der Flüchtling stellte zunächst in Italien einen Asylantrag und wurde daher nach der Dublin-III-Verordnung wieder dorthin abgeschoben, als er im Dezember 2015 in einem Wiener Flüchtlingsquartier aufgegriffen wurde. Er kehrte sieben Tage später illegal nach Wien zurück, rief Lauren M. an, ließ sich von ihr am Hauptbahnhof abholen und kam in weiterer Folge in ihrer Wohnung unter.

Sexuelles Verhältnis
Zwischen den beiden entwickelte sich ein sexuelles Verhältnis, das seitens der Studentin aber nicht auf den 24-Jährigen beschränkt war. Bei ihr dürfte sich um eine aufgeschlossene junge Frau gehandelt haben, die gern mit verschiedenen Männern verkehrte. "Ihre sexuelle Offenheit war ihm ein Dorn im Auge", meinte Staatsanwältin Christina Schnabl. Als Abdou I. am 24. Jänner gegen 4.00 Uhr von einem Disco-Besuch in ihrer Wohnung einlangte, die auch seine Wohnung war, fand er die Studentin in den Armen eines jungen Burschen auf einer am Boden ausgelegten Matratze vor. Für die Staatsanwältin steht fest, dass die 25-Jährige deshalb sterben musste: "Das hat das Fass zum Überlaufen gebracht."

Widersprüchliche Aussagen
Der Angeklagte behauptet demgegenüber, er wäre nach seiner Abschiebung am 11. Dezember gar nicht mehr nach Österreich gereist, sondern habe sich von Italien in die Schweiz begeben, wo er Anfang Februar auf Basis eines Europäischen Haftbefehls festgenommen worden. Dem widersprechen nicht nur Zeugenaussagen und die Ergebnisse einer Rufdatenüberwachung, derzufolge sein Handy und das Smartphone der Getöteten Stunden nach der Bluttat jeweils gleichzeitig an den unterschiedlichsten Sendebereichen in Wien geortet werden konnten, sondern vor allem ein DNA-Gutachten. An der Leiche wurden Spermaspuren des Gambiers sichergestellt, die laut DNA-Expertin Christina Stein eindeutig dem Angeklagten zugeordnet werden konnten. Auf die Frage, ob es zumindest theoretisch auch einen anderen Spurenverursacher geben könnte, meinte Stein: "Das müsste ein eineiiger Zwilling sein."

Selbstlose, hilfsbereite Person
Der beste Freund der getöteten jungen Frau - ein schwedischer Student, der Lauren M. an der Wiener Universität kennengelernt hatte - beschrieb diese als selbstlose, hilfsbereite Person, die dem obdachlosen Flüchtling Abdou I. aus Mitleid Unterkunft in ihrer Ein-Zimmer-Wohnung gewährte. Der angeklagte Gambier behauptete dagegen, sie wäre drogensüchtig gewesen und hätte sich prostituiert.

"Drogen-für-Sex-Beziehung"
Es habe sich um eine "Drogen-für-Sex-Beziehung" gehandelt, die nach dem Motto "Ich gebe ihr Drogen, sie schläft mit mir" abgelaufen sei, sagte Abdou I. Dass Lauren M. ihm in seinem Asylverfahren geholfen habe - ihrem besten Freund zufolge hatte sie den Gambier zur Asylberatung begleitet und sich bemüht, ihm eine dauerhafte Unterkunft zu beschaffen - , stimme nicht, widersprach er auch in diesem Punkt dem Zeugen aus Schweden. Als der Angeklagte schließlich auch noch behauptete, er könne die Tote auf Basis der Leichenfotos nicht identifizieren, reichte es Richter Ulrich Nachtlberger: "Kommen'S her!" Nachdrücklich hielt er dem 24-Jährigen ein Tatort-Foto hin: "Nicht mich anschauen! Das Foto! Kennen Sie die Frau. Und? Das sagt Ihnen überhaupt nix?" Die Abgebildete sei "nicht mehr so schön. Weil sie tot ist. Und tagelang in der Wohnung liegt". Er könne auch noch Bilder von der Obduktion herzeigen, insistierte Nachtlberger. "Sie ist eine gute Frau", bemerkte darauf der Angeklagte. "Gewesen", präzisierte der Richter.

Party
Laut Anklage hatte Lauren M. am 23. Jänner eine kleine Party in ihrer Wohnung gegeben, an der zunächst auch Abdou I. teilnahm, ehe er eine Disco aufsuchte. Auch ein 15 Jahre alter Afghane war dabei, der im September 2015 nach Wien gekommen war und dem die Studentin ehrenamtlich Deutsch beigebracht hatte. Der Bursch, der mittlerweile die Schule besucht, beeindruckte bei seinem Zeugenauftritt die drei Berufsrichter mit erstklassigen Sprachkenntnissen. Er erzählte in flüssigem Deutsch, er habe im Verlauf der Nacht mit der Studentin Sex im Badezimmer gehabt und sich danach zu ihr auf die Matratze gelegt. Am nächsten Tag habe er sich gegen 11.00 Uhr verabschiedet, weil er lernen musste. Danach habe er mehrfach versucht, die 25-Jährige telefonisch zu erreichen. Sie habe nicht mehr abgehoben. Er habe über Facebook Kontakt zu anderen Freunden der US-Amerikanerin aufgenommen, sie überall gesucht, auch an ihrer Wohnung. Die Tür sei aber versperrt gewesen. Schließlich habe er eine Abgängigkeitsanzeige erstattet.

Als die Polizei am 26. Jänner die Tür aufbrechen ließ, wartete der 15-Jährige gemeinsam mit dem besten Freund der Studentin vor dem Haus. Die Beamten hätten ihnen schließlich mitgeteilt, dass sie tot sei, berichtete der Jugendliche dem Schwurgericht, wobei er sich Tränen aus den Augenwinkeln wischte.

DNA-Spuren
Dem DNA-Gutachten zufolge steht fest, dass zunächst der 15-Jährige mit Lauren M. Kontakt hatte. Später, nachdem Abdou I. von der Disco heimgekommen war und der junge Afghane nach Hause gegangen war, hatte sie der Expertise zufolge Sex mit dem Gambier. Dessen DNA-Spuren wurden nicht nur am Rücken und im Intimbereich der Leiche, sondern auch auf einem zerknüllten Taschentuch und an zwei am Tatort sichergestellten Streichhölzern gefunden. Auf die Frage des Richters, was er dazu sage, blieb der Angeklagte bei seiner Verantwortung: "Ich habe mit der ganzen Sache nichts zu tun."

"Klassisches Tötungsdelikt"
Gerichtsmediziner Daniele Risser ortete "ein klassisches Tötungsdelikt". Der Kopf der Frau sei "kraftvoll über einen längeren Zeitraum ins Bettzeug hineingedrückt worden". Die Leiche wurde spärlich bekleidet in Bauchlage auf der Matratze vorgefunden, möglicherweise war es unmittelbar nach dem Sex zum tödlichen Angriff gekommen. "Die ganze Situation spricht für ein Überraschungsmoment", meinte jedenfalls Risser. Auf die Frage, wie lange das Verlegen der Atemwege gedauert haben müsse, erklärte der Sachverständige: "An die zehn Minuten."

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