Pakistaner hat Afghanen lebensbedrohliche Messerstiche versetzt.
Der Prozess wegen versuchten Mordes gegen einen 29-jährigen Pakistaner am Landesgericht Feldkirch am Mittwoch ist vertagt worden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im vergangenen Oktober einen 28 Jahre alten Afghanen mit sieben Messerstichen lebensbedrohlich verletzt zu haben. Der 29-Jährige - zunächst war sein Alter mit 23 Jahren kolportiert worden - rechtfertigte sich mit Notwehr.
"Politische Diskussion" eskaliert
Das Opfer aus Afghanistan war mit einem Landsmann von Bregenz nach Vandans im Montafon gefahren, um dort in der Wohnung des Angeklagten Bekannte zu treffen. Der Pakistaner und der Afghane hatten sich in Vorarlberg sogar eine Zeit lang eine Unterkunft geteilt. Bis zu diesem Punkt waren sich Angeklagter und Opfer in ihren Schilderungen vor Gericht einig, anschließend gingen die Versionen jedoch diametral auseinander.
Der mutmaßliche Täter erklärte, es sei zu einer "politischen Diskussion" gekommen, in deren Verlauf der Afghane auf ihn losgegangen sei und ihn in den Hals gebissen habe. "Ich hatte Angst, der beißt mir die Halsschlagader durch", verteidigte er sich in deutscher Sprache. Er habe um sein Leben gefürchtet und habe sich im Schock lediglich gewehrt. An die von ihm gesetzten Stiche konnte sich der 29-Jährige nicht erinnern.
Opfer dementiert Aussage des Täters
Der Afghane verwies die angebliche politische Diskussion hingegen ins Reich der Märchen. Vielmehr habe er gehört, wie der Pakistaner zu einem weiteren Gast gesagt habe, dass er - das Opfer - in Zukunft nicht mehr in seine Wohnung kommen solle. Das habe ihn beleidigt und gekränkt. Als er den 29-Jährigen darauf angesprochen habe - "Warum redest du so über mich?" - habe der Pakistaner zugestochen, erst dann habe er zugebissen, damit der Angreifer von ihm ablasse. Von Notwehr des Angeklagten könne keine Rede sein. Er habe noch immer starke Schmerzen und müsse pro Tag acht Tabletten einnehmen, sagte der 28-Jährige.
Laut Staatsanwalt Markus Fußenegger hatte das bei der Tat verwendete Küchenmesser eine Länge von 22 Zentimetern, die Hälfte davon entfiel auf die Klinge. Zwei der sieben Messerstiche - getroffen wurden Rumpf und Oberschenkel - waren lebensbedrohlich. Der Schwerverletzte wurde im Krankenhaus notoperiert, dabei mussten ihm 2,5 Liter Blut abgesaugt werden. Nur der Kunst der Ärzte sei es zu verdanken, dass der Mann noch am Leben ist, so Fußenegger. Verteidigerin Astrid Nagel unterstützte hingegen naturgemäß die Version ihres Mandanten.
Prozess vertagt
Weil der Gerichtsmediziner wegen einer Terminkollision nicht anwesend war, wurde der Prozess letztlich auf 20. Juni vertagt. Das gerichtsmedizinische Gutachten und die Angaben des Sachverständigen sollen Klarheit darüber schaffen, inwiefern die objektiven Untersuchungsergebnisse mit den Schilderungen des Angeklagten oder des Opfer übereinstimmen.
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