Urteil ist nicht rechtskräftig

Frau mit Halsstich getötet: 20 Jahre Haft

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Staatsanwalt: Verantwortung des Angeklagten 'unglaubwürdig' - Obduktionsergebnis stimmt nicht mit Schilderung des Beschuldigten überein.

St. Pölten. Ein 62-Jähriger, der 2005 seine Ehefrau in Wilhelmsburg (Bezirk St. Pölten-Land) mit einem Stich in den Hals getötet haben soll, ist am Mittwoch in St. Pölten wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die Geschworenen entschieden einstimmig. Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
 
Erschwerend wirkten sich bei der Strafbemessung aus, dass der Angeklagte "besonders heimtückisch vorgegangen" sei und die Tat in Anwesenheit der Kinder begangen habe, sagte die vorsitzende Richterin. Mildernd war der ordentliche Lebenswandel des Mannes zum Tatzeitpunkt und zwischen den beiden Gefängnisaufenthalten im Kosovo und in Österreich. Der Beschuldigte war nach der Bluttat in seine Heimat Kosovo geflüchtet, wo er 2009 zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde. Diese Strafe hat er bereits verbüßt, sie ist ebenso wie die U-Haft seit 2018 auf die am Mittwoch verhängte Freiheitsstrafe anzurechnen. "Eine Verurteilung im Kosovo verhindert eine Verurteilung in Österreich nicht", sagte die Richterin. Das Verbot der Doppelbestrafung gelte innerhalb der EU und im Schengenraum.
 
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