Drei Jahre unbedingt

Kaffeehausbesitzer wegen Vergewaltigung verurteilt

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In Korneuburg wurde am Freitag ein Kaffeehausbesitzer wegen Vergewaltigung verurteilt. Er erhielt drei Jahre unbedingt.

Mit einem Schuldspruch hat der für zwei Tage anberaumte Prozess gegen einen Kaffeehausbesitzer, dem Vergewaltigung und geschlechtliche Nötigung vorgeworfen wurde, am Freitag am Landesgericht Korneuburg geendet. Der 45-Jährige erhielt drei Jahre unbedingter Freiheitsstrafe. Er meldete Nichtigkeit und Berufung an, das Urteil des Schöffensenats ist somit nicht rechtskräftig. Die Verhandlung war unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt worden.

Zum Auftakt gestern, Donnerstag, hatte der 45-Jährige aus dem Bezirk Bruck an der Leitha erklärt, die Vorfälle seien "freiwillig" passiert. Laut Anklage soll der vormalige ÖBB-Bedienstete, den die Causa den Job kostete und zum Konkurs des Lokales führte, zumindest drei seiner "schwarz" beschäftigten, slowakischen Kellnerinnen unter Alkoholeinfluss nicht nur "begrapscht" haben: Der Staatsanwalt sprach eingangs von zwei Vergewaltigungsversuchen und einer versuchten Vergewaltigung. Weiters habe der Beschuldigte die 14-jährige Tochter von Jugendfreunden unsittlich berührt. In diesem Punkt wurde der Angeklagte freigesprochen.

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