Wegen versuchten Mordes

Messerattacke vor Lokal in NÖ: 18 Jahre Haft und Einweisung

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Wegen versuchten Mordes - Schuldspruch gegen 21-Jährigen nicht rechtskräftig.

Wegen versuchten Mordes ist ein zum Tatzeitpunkt 21-Jähriger am Dienstagabend in Wiener Neustadt zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann wurde zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er soll am 15. September des Vorjahres vor einem Wiener Neustädter Lokal einen 38-Jährigen niedergestochen haben. Der Schuldspruch ist Gerichtsangaben zufolge nicht rechtskräftig.
 
Bei der Attacke verwendete der syrische Staatsbürger ein Klappmesser mit einer Klingenlänge von neun Zentimetern. Mit dem Gegenstand versetzte er seinem Kontrahenten laut Gericht einen gezielten Stich in den Hals, wobei die Halsschlagader nur um etwas mehr als einen Millimeter verfehlt wurde. Es sei nur deshalb beim Tötungsversuch geblieben, weil der Angeklagte selbst sofort Erste Hilfe geleistet habe. Der Beschuldigte soll im Zuge der Auseinandersetzung auch ein weiteres Opfer verletzt haben - durch einen Schlag ins Gesicht. Vom Vorwurf der versuchten Körperverletzung wurde der Syrer allerdings freigesprochen.
 
Kurz nach der Messerattacke wurde der alkoholisierte 21-Jährige von einer Streife der Polizeiinspektion Flugfeld angehalten und festgenommen. Bei der Einvernahme war er geständig, das verwendete Klappmesser will er auf der Flucht weggeworfen haben.
 
Der psychiatrische Sachverständige befand den Syrer in seinem Gutachten für gefährlich. Das Schwurgericht folgte dieser Ansicht und verhängte zusätzlich zur Haftstrafe auch die Unterbringung gemäß Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch. Außerdem muss der 21-Jährige dem Opfer 5.000 Euro zahlen. Während der Verteidiger des Angeklagten Strafberufung anmeldete, gab die Staatsanwaltschaft keine Erklärung ab.
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