Staatsanwaltschaft Korneuburg

Unteroffizier soll Boot zum Kentern gebracht haben - Anklage

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Ein Unteroffizier des Bundesheeres, der ein Boot mit 14 Personen zum Kentern gebracht haben soll, wird angeklagt.

Am 1. September 2018 fand das "Girls Camp", ein Schnupperwochenende beim Bundesheer, statt.

Dabei ereignete sich ein Bootsunfall: Ein Pionierboot, das mit einem Unteroffizier als Steuermann und weiteren 13 Personen - 8 Teilnehmerinnen an der Veranstaltung sowie 5 Soldaten - besetzt war, kenterte. Dem Unteroffizier wird vorgeworfen, er habe in Hainburg an der Donau als Bootsführer auf dem Donaustrom stromaufwärts fahrend, fahrlässig eine Gefahr für Leib und Leben aller Beteiligten herbeigeführt.

Er soll beim spitzwinkligen Durchfahren der Heckwelle des vor ihm fahrenden Bootes eine Lenkbewegung nach links durchgeführt haben, wodurch es zu einem Eintauchen der Bootsfront in die Heckwelle und einer teilweisen Füllung des Bootsrumpfes mit Wasser kam. Die Motorleistung wurde nicht verringert, was zu einem Vollschlagen des Bootes und letztlich zu dessen Kentern führte.

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat gegen den Unteroffizier des Bundesheeres Strafantrag beim Bezirksgericht Bruck an der Leitha erhoben. Die Hauptverhandlung wurde von der zuständigen Richterin Mag. Maria Hartel für den 13.5.2019, 9.30 Uhr bis 17.00 Uhr im Saal B des Bezirksgerichtes Bruck an der Leitha anberaumt. Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Kleinhappel wird den Angeklagten vertreten.

Der Unteroffizier soll bei dem Unfall das Vergehen der fahrlässigen Gemeingefährdung nach dem § 177 Abs 1 begangen haben. Bei einer Verurteilung droht dem ihm eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen. 

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