Streife überholt

BMW-Raser fetzt mit 223 km/h über A1 - Auto weg

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Ein Serbe aus der Schweiz überholte mit seinem weißen BMW 530i sogar eine Streife, nun wurde sein Auto vorläufig beschlagnahmt. Die Versteigerung ist so gut wie fix.

OÖ. Nachdem er wie ein Wahnsinniger über die Westautobahn (A1) bei Sattledt gerast war, ist ein 36-Jähriger nun vorerst nicht nur seinen Führerschein, sondern auch sein Auto los. Der 250-PS-BMW wurde vorläufig beschlagnahmt, bestätigt der Leiter der Landesverkehrsabteilung, Klaus Scherleitner.

BMW 530i original

Bilder vom beschlagnahmten BMW, der jetzt in Ansfelden bei einem Abschlepp-Profi "geparkt" ist.

© fotokerschi
× BMW 530i original

BMW 530i original
© fotokerschi
× BMW 530i original

BMW 530i original
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× BMW 530i original

Der in der Schweiz lebende Serbe hatte zunächst mit stark überhöhter Geschwindigkeit eine Welser AGM-Streife (Beamte in einem Zivilfahrzeug auf der Pirsch nach illegalen Zuwanderern) überholt, die daraufhin Verstärkung anforderte. Eine Streife der Autobahnpolizeiinspektion Haid führte zu diesem Zeitpunkt im Bereich Sipbachzell Lasermessungen durch. Dabei wurde bei dem weißen 5er-BMW, gelenkt von einem 36-jährigen serbischen Staatsbürger aus der Schweiz, abzüglich der Messtoleranz eine Geschwindigkeit von 223 km/h gemessen.  

Sattledt Voralpenkreuz A1

Extrem-Raser auf der A1 im Bereich des Voralpenkreuzes gestoppt.

© Wikipedia
× Sattledt Voralpenkreuz A1

Beim Autobahnrastplatz Allhaming gelang es schließlich, den Lenker, der mit zwei Frauen und einem Freund unterwegs in Richtung Wien war, anzuhalten. Wegen der eklatanten Geschwindigkeitsüberschreitung wurde eine Sicherheitsleistung eingehoben, der Führerschein vorläufig abgenommen und das Fahrzeug vorläufig beschlagnahmt. Die rasenden Gäste aus der Schweiz sollen sich dann ein Leihauto genommen haben, um weiter nach Wien zu fahren. 

Jetzt ermittelt die Behörde, ob der BMW 530i, der je nach Baujahr mehrere zehntausend Euro wert ist und nach eigenen Angaben dem aufgehaltenem Bleifuß gehört, versteigert wird. Die Voraussetzung dafür wäre jedenfalls erfüllt, denn, so lautet das neue Gesetz seit 1. März: 

Sofort – also bereits beim ersten Vergehen und nicht erst im Wiederholungsfall – droht der Verfall des Fahrzeugs bei einer extremen Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 80 km/h innerorts oder 90 km/h außerorts. Und das ist bei 223 Sachen bei sonst erlaubten 130 km/h eindeutig der Fall!

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