Kurioser Fall in Oberösterreich: Ein Richter schickte Scheidungswillige mit den Worten "probiert es noch einmal" nach Hause.
Auf einen kuriosen Fall hat die Rechtsanwaltskammer am Donnerstag aufmerksam gemacht: Ein Richter am Bezirksgericht Lambach (Oberösterreich) weigert sich demnach, einvernehmliche Scheidungen durchzuführen. Stattdessen habe der Gerichtsvorsteher die Scheidungswilligen mit der Aufforderung nachhause geschickt, es "noch einmal zu probieren".
Scheidungswillige müssen ausweichen
Die unkonventionelle
Vorgehensweise des Richters hatte allerdings nicht nur Beschwerden der
Betroffenen zur Folge, die - nach dem Abschluss einer entsprechenden
Gerichtsstandsvereinbarung - auf die umliegenden Gerichte ausweichen
mussten. Auch die dortigen Scheidungsrichter beklagten sich nach Angaben der
Rechtsanwaltskammer über den zusätzlichen Arbeitsaufwand. Das
Oberlandesgericht Linz hat demnach eine Prüfung des Falls zugesagt.
Richter nimmt Aufgabe "sehr ernst"
Der Präsident des
zuständigen Landesgerichtes Wels, Reiner Katzelberger, verteidigt die
Vorgehensweise des Lambacher Familienrichters. Dieser führe nämlich sehr
wohl Scheidungen durch und habe allein heuer bis Ende Oktober 16 Ehen
einvernehmlich geschieden. Allerdings prüfe er die Voraussetzungen strenger
als andere Richter, betont Katzelberger: "Er ist ein gläubiger Katholik
und hat seine Ideal- und Wertvorstellungen einer Ehe, das ist ja an sich
nicht anstößig."
Mangelndes Einfühlungsvermögen
Ebenfalls geprüft
werden laut dem Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer Gerhard Horak
Beschwerden gegen einen Richter am Landesgericht Salzburg, der - so die
Rechtsanwaltskammer - "bei der Einvernahme von Opfern jegliches
Einfühlungsvermögen vermissen lässt". Beispielsweise
forderte er eine Frau, die Opfer einer Körperverletzung geworden war, auf,
bei der Einvernahme nicht zu weinen: "Was glauben Sie, wenn ich mir den
ganzen Tag so ein Gesumse wie von Ihnen anhöre, dann bin ich am Abend auch
traumatisiert und schwer beeinträchtigt."
Als die Frau, die seit der Tat über Schmerzen und Schlaflosigkeit klagte, am Ende der Verhandlung Schmerzensgeld geltend machte, sagte der Richter: "Wissen Sie Frau Zeugin, wenn Sie aufhören Red Bull zu trinken, brauchen Sie in Zukunft auch keine Beruhigungs- und Schlafmittel mehr."