Zwei Polizisten wurden wegen rassistischer Beleidigungen zu bedingter Haft verurteilt.
Im Wiener Straflandesgericht ist am Freitag der Prozess gegen die fünf Polizisten abgeschlossen worden, denen im Zusammenhang mit einer von rassistischen Begleittönen untermalten Amtshandlung, in die der zweifache österreichische Olympiateilnehmer Tuncay Caliskan verwickelt war, Amtsmissbrauch und Beleidigung vorgeworfen wurde. Die zwei Beamten, die sich geweigert hatten, eine Anzeige des Taekwondo-Kämpfers aufzunehmen, wurden wegen Amtsmissbrauchs zu acht bzw. sechs Monaten bedingter Haft verurteilt.
Richterin Martina Hahn unterstellte den beiden ein "pflichtwidriges Verhindern, dass die Dinge ihren normalen Lauf nehmen". Der Viertplatzierte der Olympischen Spiele in Sydney 2000 hatte sich im November 2006 an einem frühen Sonntagmorgen zu einer Wachstube in Wien-Margareten begeben, weil er am Nachhauseweg von einem Unbekannten mit einem Baseballschläger bedroht wurde. Er wollte den Mann, der ihn angeblich eine dreiviertel Stunde mit dem Auto verfolgt hatte, wegen gefährlicher Drohung anzeigen, doch die Polizisten kamen zum Schluss, dass keine Tatbestandsmäßigkeit gegeben war, da Caliskan auf sie keinen ängstlichen Eindruck machte.
"Scheißkanak" und "Tschusch"
Stattdessen
wurde der Sportler türkischer Abstammung auf dem Wachzimmer als
"Scheißkanak" und "Tschusch" beschimpft, woran der Schöffensenat nach einem
umfassenden Beweisverfahren keinerlei Zweifel hatte. Ein weiterer Polizist
wurde daher wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 4.050 Euro verurteilt,
wovon ihm 2.7000 Euro bedingt nachgesehen wurden.
Jener Beamte, der sich bei den Beschimpfungen besonders hervorgetan hatte, musste in diesem Anklagepunkt allerdings freigesprochen werden, weil nach Ansicht des Gerichts zum Zeitpunkt seiner Schimpfkanonade noch nicht die ausreichende Anzahl von Personen im Wachzimmer versammelt war, um die für eine tatbestandsmäßige Beleidigung erforderliche Publizität herzustellen.
Caliskan: "Habe das nicht verdient"
Für den
mitangeklagten Wachkommandanten und eine Beamtin, der ebenfalls der Gebrauch
rassistischer Schimpfwörter vorgeworfen wurde, gab es zur Gänze Freisprüche
im Zweifel. In Bezug auf diese beiden erschien dem Gericht die Beweislage zu
dünn. Sämtliche Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Die Verteidiger
erbaten Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
Der 33-jährige Sportler hatte sich zuvor im Zeugenstand erinnert, ihm sei gleich zu Beginn von einem Polizisten beschieden worden, er möge "das Maul halten". In weiterer Folge hätte ihn dieser Beamte als "Scheißkanak" und "Tschusch" tituliert. "Ich hab' mich gewundert, wie man so aggressiv sein kann. Ich hab' nicht verdient, dass jemand so zu mir kommt", stellte Caliskan fest. Er habe den Beamten darauf aufmerksam gemacht, dass er für Österreich zweimal bei den Olympischen Spielen angetreten sei und mehr für das Land gemacht habe als andere. Das habe den Polizisten nur zorniger gemacht. Dieser sei noch ausfälliger geworden.
Mutiger Beamter im Pech
"Ich bin seit zehn Jahren Soldat. So
Beamte wie wir sollten sich auch dementsprechend verhalten", deponierte der
Sportler. Als es im Wachzimmer immer lauter wurde, wären der Wachkommandant
und weitere Polizisten dazu gekommen, die ihn ebenfalls "mit unschönen
Worten" bedacht hätten, sagte Caliskan. Lediglich einer der fünf
Uniformierten hätte ihn korrekt behandelt: "Er hat alles richtig gemacht.
Ich will überhaupt nicht, dass dem etwas passiert."
Bis auf diesen Beamten, der die verbalen Übergriffe seiner Kollegen vor Gericht bestätigte, hatten die übrigen Angeklagten die inkriminierten Beschimpfungen in Abrede gestellt. Dass ausgerechnet jener couragierte Polizist, der sich gegen seine Kollegen stellte, am Ende wegen Amtsmissbrauchs schuldig erkannt wurde, schien die vorsitzende Richterin fast zu bedauern. "Sie sind blöd in die Sache hineingerutscht und zum Handkuss gekommen", hielt sie in der Urteilsbegründung fest.