Nach dem Tod einer deutschen Seglerin am Bodensee beharrt der 26-jähriger Motorbootfahrer darauf, nicht zu schnell gefahren und das Segelboot - auf das er sechs Minuten lang zugesteuert sein muss - nicht gesehen zu haben. Beim ersten Gerichtstermin ging es um Fahrlässigkeit, beim nächsten um Mord!
Vrlbg. Die folgenschwere Bootskollision ereignete sich am 11. Oktober des Vorjahrs drei Kilometer vor Fußach (Bezirk Bregenz): Bei bestem Herbstwetter mit klarer Sicht prallte das Motorboot des Bodensee-Snobs (26) - der mit drei Freunden zu einem italienischen Lokal in Konstanz unterwegs war - laut Gutachten mit hoher Geschwindigkeit gegen das Segelboot eines Ehepaars aus Deutschland. Die 57-jährige Frau fiel ins Wasser und wurde schwer verletzt. Erste Hilfe- und Reanimationsmaßnahmen blieben ohne Erfolg, die zweifache Mutter verstarb noch an der Unfallstelle. Ihr Mann hatte sich Momente vor dem Zusammenstoß mit einem Sprung ins Wasser retten können und kam mit Verletzungen davon. Das Mahagoni-Segelboot wurde bei der Kollision zerstört.
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Darstellungen gingen weit auseinander
Vor Gericht gingen die Aussagen bzw. Wahrnehmung des 26-Jährigen und die Darstellungen von Staatsanwaltschaft und des Sachverständigen weit auseinander. Der Staatsanwalt und der Experte sprachen von einer Geschwindigkeit von 60 km/h, mit der das mit vier Personen besetzte Boot des 26-Jährigen unterwegs gewesen sein soll. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf dem Bodensee beträgt 40 Stundenkilometer. Zudem habe der Angeklagte den Seeraum nicht beachtet. Der Kapitän des Segelboots gab an, dass er und seine Frau geschrien und auf sich aufmerksam gemacht hätten, das Motorboot sei aber weiter geradeaus auf sie zugefahren. Auf dem Motorboot sei niemand zu sehen gewesen.
Der 26-Jährige räumte seinerseits ein, den Unfall verursacht zu haben, zu schnell gefahren sei er aber nicht. Er habe nach vorne geschaut, das Segelboot aber trotzdem nicht bemerkt. Bei dem Zusammenstoß habe die Gruppe zunächst gar nicht realisiert, was gerade passiert sei. Es sei ihm unerklärlich, warum er das Segelboot - das Segel mit einer Gesamtfläche von 24 Quadratmeter gesetzt hatte - nicht gesehen habe. Die Richterin stellte klar fest: "Bei der von Ihnen beschriebenen Geschwindigkeit haben Sie sechs Minuten lang 24 Quadratmetern nicht gesehen, obwohl Sie permanent geradeaus gefahren sind. Das überzeugt mich nicht." Weiters hielt die Richterin fest, dass - wenn der Angeklagte sehenden Auges minutenlang auf das Segelboot zufuhr - es sich nicht um grobe Fahrlässigkeit handle, "dann ist das Mord." Der 26-Jährige blieb dennoch bei seiner Ausführung.
Die Richterin fällte schließlich ein Unzuständigkeitsurteil. Sollte die Entscheidung bestätigt werden - Anklage und Verteidigung erbaten Bedenkzeit - wird sich der 26-Jährige wegen bedingt vorsätzlichen Mordes vor einem Geschworenengericht verantworten müssen.