Für Obduktion

Spritze verwechselt: Leiche beschlagnahmt

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Staatsanwaltschaft Graz ermittelt nun wegen fahrlässiger Tötung.

Nach dem Tod eines Grazers, der im LKH Graz nach einer Spritzenwechslung gestorben ist, erklärte die Staatsanwaltschaft Graz am Heiligen Abend die Leiche für beschlagnahmt: "Wir geben eine Obduktion in Auftrag", sagte Sprecher Hansjörg Bacher auf APA-Anfrage. Die Ermittlungen werden nun nicht mehr wegen fahrlässiger Körperverletzung, sondern wegen fahrlässiger Tötung geführt.

Bacher meinte, dass noch keine inhaltlichen Erkenntnisse beim Ermittlungsverfahren vorliegen würden. Die Erhebungen seien umfangreich und müssten erst fertig geführt werden. Kritik übte er am LKH Graz, das die Staatsanwaltschaft nicht gleich über den Tod des Patienten Montagnachmittag informiert haben soll: "Wir haben es selbst aus den Medien erfahren", sagte der Sprecher.

Dem Patienten - einem Grazer Unternehmer - war vor drei Wochen ein Medikament, das für die intravenöse Verabreichung vorgesehen war, versehentlich ins Rückenmark injiziert worden. Der Mann hatte sich aufgrund seiner Leukämieerkrankung einer ambulanten Chemotherapie am Grazer Klinikum unterzogen. Er sollte am Tag des fatalen Irrtums zwei Substanzen erhalten - eine Ärztin verabreichte ihm allerdings die für die Vene vorgesehene Spritze fälschlicherweise ins Rückenmark. Der Mann fiel ins Koma und starb Montagnachmittag an den Folgeschäden der Spritzenverwechslung.

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