Ein ehemaliger KPÖ-Gemeinderat stand am Donnerstag in Graz vor Gericht. Er war im Besitz von Kinderpornos, die sich auf seinem PC befanden.
Bei ihm waren zahlreiche Fotos sowie einige Filme mit kinderpornografischen Darstellungen gefunden worden. Der Angeklagte rechtfertigte sich damit, dass er ein offenes Haus habe und daher unterschiedlichste Personen Zugang zu seinem Computer gehabt hätten. Der Richter glaubte ihm diese Version allerdings nicht und verurteilt ihn zu einer Geldstrafe sowie einer bedingten Haftstrafe.
"Wollte das auf mich nehmen"
Der mittlerweile
arbeitslose ehemalige Gemeindebedienstete hatte sein Mandat sofort
zurückgelegt, als das belastende Material in seiner Wohnung gefunden wurde.
Anschließend legte er ein Geständnis ab, dass er aber bald widerrufen hat.
"Ich habe gedacht, damit ist alles erledigt, ich wollte das für meine
Bekannten auf mich nehmen", erklärte er vor Gericht. Er habe ein offenes
Haus gehabt, bei ihm seien die Leute aus und ein gegangen und hätten auch
seinen Computer benützt. Namen nannte er allerdings keine, da er nach
eigenen Angaben oft selbst nur die Vornamen seiner Bekannten wusste.
500 Bilder und zehn Filme
"Warum hat man einen Zettel gefunden,
auf dem Sie sich einschlägige Internetseiten notiert haben?", wollte Richter
Martin Wolf wissen. "Ich wollte diese Seiten anfangs der Polizei melden", so
die Erklärung. Von den rund 500 Bildern und zehn Filmen, die man bei ihm auf
CDs und Videos gefunden hatte, will er nichts gewusst haben, dass sie
überhaupt in seiner Wohnung waren. "Das ist ja jämmerlich, was Sie heute von
sich geben, ich glaube Ihnen das nicht", so der Richter.
Während dem Download im Ausland
"Das sind ganz, ganz
grausliche Geschichten, bei denen Kinder zur Ware gemacht werden. Meine
sexuellen Neigungen sind meilenweit davon entfernt", versuchte sich der
Angeklagte zu rechtfertigen. In einem Fall sei er sogar nachweislich im
Ausland gewesen, während Dateien mit Kinderporno-Fotos heruntergeladen
worden waren, betonte sein Verteidiger Rainer Beck.
1.800 Euro Geldstrafe
Der Richter lehnte alle Beweisanträge ab,
sprach den Ex-Politiker schuldig. Er wurde zu einer unbedingten Geldstrafe
in der Höhe von 1.800 Euro sowie einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten
verurteilt. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht
rechtskräftig.