Soll Beispiel für bundesweite Neuausrichtung der Sozialhilfe werden.
Stmk. Das neue steirische Sozialunterstützungsgesetz tritt am Sonntag (1. Februar) in Kraft, wie am Donnerstag kundgemacht wurde. Soziallandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ) sprach vom "schärfsten" entsprechenden Gesetz in Österreich, das Fehlanreize beseitige. Sozialhilfe werde als das definiert, was sie sein solle: vorübergehende Hilfe in Notlagen und kein bedingungsloses Grundeinkommen, so Amesbauer. Das Modell soll Maßstab für die bundesweite Neuausrichtung der Sozialhilfe sein.
Die Steiermark orientiert sich an den Höchstsätzen des Grundsatzgesetzes. Die geltenden bundesweiten Vorgaben sind im 2019 geschaffenen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz (SH-GG) festgeschrieben. Anstelle von Mindeststandards sieht das Grundsatzgesetz Höchstsätze (Maximalbeträge) vor. Der Richtsatz für jedes minderjährige Kind im Haushalt eines Sozialhilfeempfängers liegt für das erste, zweite und dritte Kind bei 21 Prozent des Höchstsatzes. Ab der vierten in Wirtschaftsgemeinschaft lebenden minderjährigen bezugsberechtigten Person gebührt der 17,5-prozentige Höchstsatz.
Verschärfungen vorgesehen
Das neue steirische Sozialunterstützungsgesetz sieht Verschärfungen vor, unter anderem die Einführung einer "Bemühungspflicht" sowie strengere Sanktionen und die Einführung von Mindeststrafen von 200 Euro (bis hin zu 4.000 Euro) sowie Ersatzfreiheitsstrafen bei Nichteinhaltung (drei Tage bis zu sechs Wochen). Sozialhilfebezieher sollen unter anderem Qualifikationen erwerben müssen, um am Arbeitsmarkt besser vermittelbar zu sein.
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Zusätzlich wird der Höchstsatz auf 95 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes abgesenkt. Auch die Zahlungen für Minderjährige sollen nach dem Vorbild von Ober- und Niederösterreich herabgesetzt werden. In den beiden Ländern und der Steiermark regieren Koalitionen aus ÖVP und FPÖ, in der Steiermark wird die Koalition von den Freiheitlichen unter Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) geführt.
"Leistung darf nicht schlechter gestellt sein als Nichtleistung. Wer arbeitet und in unser System einzahlt, muss am Ende des Monats klar mehr haben als jemand, der nie eingezahlt hat", sagte Soziallandesrat Amesbauer am Donnerstag in einer Aussendung des Landes. Kern der Reform sei eine Neuausrichtung auf Treffsicherheit und Fairness. Damit würden Schieflagen beseitigt, bei denen Sozialleistungen bisher teilweise weit über dem Einkommen arbeitender Haushalte lagen, hieß es. Ein weiterer Schwerpunkt liege auf Eigenverantwortung, Integration und Missbrauchsbekämpfung.