Urteil nicht rechtskräftig

Zweifacher Mordversuch: 13 Jahre Haft für zwei Schülerinnen

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Die beiden werden in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, das sie als eingeschränkt zurechnungsfähig eingestuft wurden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Graz. Im Grazer Straflandesgericht sind am Freitag zwei 19-jährige Schülerinnen wegen zweifachen Mordversuchs, schwerer Nötigung und Sachbeschädigung zu jeweils 13 Jahren Haft verurteilt worden, eine wurde außerdem der absichtlich schweren Körperverletzung für schuldig befunden. Sie sollen im Februar 2022 drei Männer attackiert und verletzt haben. Die beiden werden in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, das sie als eingeschränkt zurechnungsfähig eingestuft wurden.

Die beiden Angeklagten hatten in der Tatnacht Drogen und Alkohol konsumiert, bevor ein Bekannter sie aus seiner Wohnung warf. Bevor sie gingen, zündeten sie noch Klopapier an und setzten das WC in Brand. Sie stahlen auch noch Messer aus der Küche. Wenig später attackierten sie die Männer.

Erstes Opfer kam mit Schnittwunde an der Hand davon

Das erste Opfer kam mit einer Schnittwunde an der Hand davon, das zweite erlitt 13 Stiche in Brust und Rücken, die allerdings eher oberflächlich waren. Der Mann konnte nach wenigen Stunden aus dem Spital nach Hause gehen. Einem weiteren Mann soll eine der Beschuldigten Verletzungen im Kopfbereich zugefügt haben.

Die Erstangeklagte gab an, nur das zweite Opfer festgehalten haben, zugestochen habe die Zweitangeklagte. Doch ein Zeuge sagte aus, dass beide Mädchen zugestochen hätten. Im Mittelpunkt stand die Frage der Zurechnungsfähigkeit aufgrund von Drogen und Alkohol. "Zurechnungsfähig, aber doch eingeschränkt" lautete die Expertise von Gerichtspsychiater Manfred Walzl

Am Freitag wurden unter anderem Chatprotokolle vorgelesen. "Wir haben Menschen umgebracht", hatte die Zweitangeklagte einem Freund geschrieben. Und weiter: "Wir müssen weg von Graz." Vor Gericht gab sie sich reuig: "Ich möchte mich entschuldigen, ich wollte mit Sicherheit niemanden umbringen. Ich bitte um eine zweite Chance, ich möchte die Matura machen." Auch ihre mitangeklagte Freundin entschuldigte sich: "Mir tut das alles sehr leid, es hat mir weh getan, als ich die Verletzungen gesehen habe."

Geschworenen befanden die Angeklagten schuldig

Die Verteidigerin der Erstangeklagten stellte den Antrag, ein zusätzliches psychiatrisches Gutachten einzuholen, da ihrer Meinung nach die Sache mit dem Alkohol- und Drogenkonsum und seine Auswirkungen auf die Tat nicht vollständig geklärt seien. Doch der Richtersenat lehnte den Antrag auf einen weiteren Sachverständigen ab.

Die Geschworenen befanden die Angeklagten schuldig des zweifachen Mordversuchs, eine der Beschuldigten auch der absichtlichen schweren Körperverletzung. Sie wurden beide zu 13 Jahren Haft verurteilt. Außerdem verfügt das Gericht eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

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