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Tirol

Tödliche Kuh-Attacke: OGH bestätigt Teilschuld von Hundehalterin und Landwirt

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Am 28. Juli 2014 war im Pinnistal eine 45-jährige Deutsche, die mit ihren Hund unterwegs war, von Kühen plötzlich attackiert und zu Tode getrampelt worden.

Am 28. Juli 2014 war im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, eine 45-jährige Deutsche, die mit ihren Hund unterwegs war, von Kühen plötzlich attackiert und zu Tode getrampelt worden. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Hinterbliebenen und dem Landwirt hat der Oberste Gerichtshof (OGH) den Fall nun abgeschlossen. 
 
Demnach sind für den Unfall zur Hälfte der Landwirt als Tierhalter und das Todesopfer als Hundehalterin verantwortlich. Der Landwirt hätte um die Gefährlichkeit der Mutterkühe wissen müssen, so das Höchstgericht. So hätte der Bauer als Tierhalter darauf reagieren müssen und etwa Zäune aufstellen müssen. Die Abzäunung entlang der Straße zur Alm sei laut OGH eine „zumutbare und nicht gravierende Interessen beeinträchtigende Maßnahme“ gewesen.
 
Die Hundehalterin hätte wiederum sowohl die Warnschilder als auch Abstandsregeln ignoriert. „Hundehalter müssen über die damit verbundenen Gefahren Bescheid wissen und sich dementsprechend verhalten“, so der OGH.Ehegatte und Sohn bekommen sohin mtl. Renten (606 Euro bzw. 176 Euro) sowie 53.911 Euro bzw. 23.750 Euro an Schadenersatz.
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