Arbeitsgericht

Sexuelle Belästigung: Lehrer muss wieder eingestellt werden

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Ein Gymnasiallehrer, der im August 2007 wegen sexueller Belästigung von Schülerinnen gekündigt worden ist, muss nun wieder eingestellt werden.

Das entschied am Donnerstag das Arbeitsgericht Feldkirch, berichtete ORF Radio Vorarlberg. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die Kündigung zu spät ausgesprochen worden sei.

Landesschulrat beruft gegen Wiedereinstellung
Der Vertragsbedienstete des Bundes war wegen der Vorwürfe zunächst verwarnt und Monate später mit demselben Grund gekündigt worden. Die Schulbehörde hätte sofort, das heißt binnen 48 Stunden, kündigen müssen. Der Landesschulrat will laut dem Rundfunkbericht gegen die Wiedereinstellung berufen. Nächste Woche wird sich der Lehrer in der Causa vor einem Strafgericht verantworten müssen.

Pädagoge will "unzurechnungsfähig" gewesen sein
Der Mann soll auf einer Sprachreise mehrere Schülerinnen verbal und tätlich belästigt haben. Der Pädagoge erklärte, zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig gewesen zu sein. Ihm seien in einer Diskothek K.o.-Tropfen verabreicht worden, er sei volltrunken gewesen.

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