Volksanwaltschaft stellt fest

Verhungerte Frauen in Wien: Kontrolle war nicht ausreichend

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Volksanwalt: 'Engmaschigere Betreuung wäre notwendig gewesen'

 Im Zusammenhang mit dem Hungertod einer 45-jährigen Wienerin und ihrer 18 Jahre alten Zwillingstöchter, deren Leichen im vergangenen Mai mehrere Wochen nach dem Todeseintritt in einem Gemeindebau in Wien-Floridsdorf aufgefunden wurden, wäre im Vorfeld eine engmaschigere Kontrolle der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) geboten gewesen. Zu diesem Schluss ist nun die Volksanwaltschaft gekommen.

Regelmäßigere Kontrollen notwendig

"Aufgrund eindeutiger Hinweise auf eine schwere psychische Erkrankung der Mutter hätte die MA 11 von sich aus regelmäßig kontrollieren und mehr unterstützende Maßnahmen ergreifen müssen", stellte Volksanwalt Bernhard Achitz (SPÖ) am Montag nach Vorliegen des Prüfberichts im Gespräch mit der APA fest. Und weiter: "Eine engmaschigere Kontrolle wäre notwendig gewesen." Die Volksanwaltschaft hatte diesen Aufsehen erregenden Fall von sich aus auf allfälliges Behördenversagen bzw. Vorliegen von Missständen untersucht.
 
Wie Achitz im Gespräch mit der APA berichtete, war die Familie zuletzt über ein Jahr vor dem tragischen Geschehen von Sozialarbeitern der MA 11 aufgesucht worden. Anlass dafür waren Informationen "aus dem Wohnumfeld" auf Auffälligkeiten. Bei dem Besuch hätten die Sozialarbeiter "keine direkten Hinweise auf das Vorliegen einer Krisengefährdung" festgestellt, stellte Achitz fest. Die Töchter hätten "gut ernährt, normal orientiert" gewirkt. Insofern hätte die MA 11 keinen Grund zu weiterem Einschreiten gesehen.
 

Sozialarbeiter nicht in der Lage

Allerdings dürften die Sozialarbeiter nicht in der Lage gewesen sein, als medizinische Laien das Ausmaß der schweren psychischen Erkrankung der Mutter und die damit verbundene Gefährdung der gesamten Familie zu erkennen. Man habe die Situation "unterschätzt" und daher von weiteren Kontrollmaßnahmen bzw. einer engmaschigeren Betreuung Abstand genommen, so Achitz gegenüber der APA. Die Stadt Wien habe in ihrer Stellungnahme an die Volksanwaltschaft auch dahin gehend Versäumnisse eingeräumt und Verbesserungen in Aussicht gestellt, betonte Achitz. Künftig soll bei jedem Verdacht einer psychischen Erkrankung in einer Familie, die von der MA 11 betreut wird, der psychologische Dienst eingebunden werden. Außerdem werden die Richtlinien für die Soziale Arbeit überarbeitet. Für Achitz liegt darin der "wesentliche Schlüssel, um solche Tragödien zu verhindern."
 
Im gegenständlichen Fall war die Familie regelmäßig kontrolliert worden, so lange die Kinder in die Schule gingen. Dort dürfte bemerkt worden sein, dass es in der Familie Auffälligkeiten gab. Als die Töchter ihre Ausbildung abgeschlossen hatten, gerieten sie aus dem Fokus der Behörden. Österreichweit stelle man immer wieder Lücken in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen vor Eintritt in den Kindergarten bzw. nach Ende der Schulpflicht fest, legte die Volksanwaltschaft in diesem Zusammenhang dar. Achitz forderte daher grundsätzlich, die aufsuchende Elternarbeit müsse generell gestärkt werden: "Mehr Ressourcen müssen bereitgestellt werden, damit die Behörden frühzeitig und begleitend auf Gefährdungspotenzial reagieren können."
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