Wien

Taxler soll mehrere Frauen missbraucht haben

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Mann (59) wurde bereits verurteilt - Ermittler vermuten weitere Opfer.

Ein Wiener Taxifahrer, der in der Vorwoche wegen Missbrauchs von zwei Frauen in seinem Fahrzeug zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war, steht im Verdacht, weitere Frauen missbraucht zu haben. Auslöser war ein weiteres Opfer, das sich in der Verhandlung gemeldet und von einem Vorfall aus dem Jahr 2007 berichtet hatte.

Die Ermittler vermuten weitere Opfer und bitten um Hinweise an das Landeskriminalamt Wien unter der Telefonnummer 01/31310 DW 33800.

Alle bisherigen Opfer stiegen im Nahbereich der Diskothek U4 in Meidling in sein Taxi ein, der 59-jährige Lenker soll sich dann auf der Rückbank des Taxis an den Opfern vergangen haben.

Der 59-Jährige war wegen zweier Missbrauchs-Fälle in den Jahren 2011 und 2013 verurteilt worden. Die Opfer hatten eine Nacht in der Diskothek U4 durchgetanzt. Die zum Tatzeitraum jeweils 18 Jahre alten Mädchen hatten sich aufgrund ihres erhöhten Alkoholkonsums zu dem davor befindlichen Taxistandplatz begeben, um sich heimbringen zu lassen.

Der Taxler - ein 59 Jahre alter Familienvater, der vier Kinder groß gezogen hat - soll den Umstand, dass die jungen Frauen stark alkoholisiert waren, auf abgefeimte Weise ausgenutzt haben. Im Fahrzeug kam es zu geschlechtlichen Handlungen, denen die Teenager nichts entgegen setzen konnten, weil sie infolge ihres Zustands nicht mehr in der Lage waren, den zudringlichen Mann abzuwehren.

Der Angeklagte bekannte sich im gesamten Verhandlungsverlauf "nicht schuldig". "Da können sich mich gleich mit jeder Vergewaltigung, die in Wien passiert, belasten", sagte er in seinem Schlusswort.

Den Übergriff von 2013 konnte er insofern nicht leugnen, als er von einem DNA-Gutachten belastet wurde. Zu diesem Faktum erklärte der 59-Jährige, die 18-Jährige habe mit ihm einvernehmlichen Sex gehabt.

Diese junge Frau hatte wenige Stunden nach der Taxifahrt Anzeige erstattet. Da an ihrer Kleidung Spuren sichergestellt werden konnten, wurde eine DNA-Probe genommen und diese analysiert. Prompt ergab der Abgleich mit der DNA-Datenbank einen Treffer, weil der Angeklagte infolge einer - wenn auch nicht aus einem Sexualdelikt herrührenden - Vorstrafe bereits registriert war.

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