Bei der Ausstellung des Grasser-Urteils kam es zu einer peinlichen Panne.
Der Oberste Gerichtshof datierte die Urteile im Prozess rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser auf den 20. März. Das Problem daran: An dem Tag startete die Berufungsverhandlung gerade erst. Das eigentliche Urteil gab es am 25. März. Grassers Anwalt Norbert Wess bestätigte gegenüber oe24 den Vorfall.
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Der Fehler dürfte dem OGH jedenfalls aufgefallen sein. Denn am Montag wurden die Urteile neu ausgefertigt - diesmal mit dem richtigen Datum. „Die bereits zugestellten – in Bezug auf Ordnungsnummer und Entscheidungsdatum nicht der Urschrift entsprechenden – Ausfertigungen sind damit gegenstandslos“, heißt es in dem Schreiben.
Für Grasser könnte das bedeuten, dass die Aufforderung zum Haftantritt neu ausgeschickt wird. Dadurch würde die 30-tägige Frist, bis er seine Haftstrafe im Gefängnis antreten muss, neu zu laufen beginnen.
Dennoch stellt sich die Frage, wie es zu diesem Fehler kommen konnte. Immerhin habe es einen "schalen Beigeschmack", dass das falsche Datum just der 20. März war, also jener Tag an dem die Berufungsverhandlung startete, so ein Justiz-Insider zu oe24: "Das erweckt schon den Eindruck, dass in Wahrheit am 20. März ein fixfertiges Urteil in der Schublade lag".