Nach Durchsicht des U-Ausschuss-Protokolls droht Ex-Öbag-Chef Mega-Strafe: Das Parlament hat das Bundesverwaltungsgericht eingeschaltet.
„Ich berufe mich auf mein Aussageverweigerungsrecht und werde die Frage nicht beantworten“ – Ex-Öbag-Chef und "Chat-Man" Thomas Schmid hatte im U-Ausschuss am Donnerstag letzter Woche beharrlich die Aussage verweigert, und das zweieinhalb Stunden lang. Das kann teuer werden. Wie ÖSTERREICH erfuhr, werfen die 2. Präsidentin Doris Bures (SPÖ) sowie Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl Schmid 27 Mal ungerechtfertigte Aussageverweigerung vor – am Mittwoch ging ein entsprechender Antrag auf Verhängung von Beugestrafen an das Bundesverwaltungsgericht. Dieses muss bis 7. Dezember entscheiden.
Schmid droht für jede Verweigerung bis zu 1.000 Strafe, maximal also 27.000 Euro. Aussageverweigerungen sind zwar bei Gefahr der strafrechtlichen Belastung durchaus zulässig. Schmid hatte aber bereits ein Geständnis bei der WKStA abgelegt und Ex-Politiker wie Sebastian Kurz aber auch Wirtschaftsbosse wie Siegfried Wolf schwer belastet (Es gilt die Unschuldsvermutung). Vor dem U-Ausschuss war er dann nicht einmal bereit, die Richtigkeit seiner Unterschrift unter dem Protokoll zu bestätigen. Auch die Frage, ob er das berühmte Posting "Du bist die Hure der Reichen" verfasst hatte, beantwortete Schmid nicht.
Damit Schmid erneut in den U-Ausschuss geladen werden kann, haben die Neos einer Verlängerung des U-Ausschusses übrigens zugestimmt. Wäre der U-Ausschuss ausgelaufen, wäre eine Beugestrafe unmöglich geworden.