Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) wird nach seiner rechtskräftigen Verurteilung in der Swap-Causa nun doch eine Politiker-Pension bekommen.
Möglich macht das eine Novelle des Salzburger Bezügegesetzes, wonach trotz Verurteilung ein Teil der Pension bleibt. Der Stadtsenat hat am Montag den Pensionsbescheid für Schaden in der Höhe von 1.408,84 Euro brutto beschlossen.
"Lex Raus" wird in Insiderkreisen im Schloss Mirabell die Gesetzesänderung bezeichnet: Denn mit Schaden war auch der frühere Landesfinanzreferent und LHStv. Othmar Raus (SPÖ) rechtskräftig verurteilt worden. Dieser hätte damit nach fast drei Jahrzehnten in der Landespolitik - davon 23 Jahre in der Landesregierung - seine gesamte Polit-Pension verloren. Die Novelle des Bezügegesetzes, die heuer im März kundgemacht wurde und rückwirkend ab 1. Oktober 2019 gilt, sieht nun vor, dass - anders als bei Beamten - bei Politikern die Pension nicht zur Gänze gestrichen, sondern auf jenen Betrag gekürzt wird, der im fraglichen Zeitraum als ASVG-Pension entstanden wäre.
Zusätzlich auch ASVG-Pension
Schaden war von 1992 bis 2017 Mitglied der Stadtregierung, ab 1999 als Bürgermeister, und zahlte in dieser Zeit für die Polit-Pension ein. Nach seinem Rücktritt wurde ihm ein Ruhebezug von 5.851,64 Euro brutto zugesprochen, der allerdings nach Rechtskraft des Urteils am 2. Oktober 2019 gestrichen wurde. Der Bescheid über die Jetzt-doch-Polit-Pension von rund 1.400 Euro wird Schaden zugestellt, er hat dann die Möglichkeit, dagegen Rechtsmittel zu ergreifen. Daneben bezieht Schaden noch eine ASVG-Pension.
Im Swap-Prozess ging es um einen Nebenaspekt des im Dezember 2012 aufgeflogenen Salzburger Finanzskandals. Im Jahr 2007 hat die Stadt sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte an das Land Salzburg übertragen, ohne dass es dafür eine Gegenleistung gab. Dadurch sei dem Land ein Schaden von zumindest drei Millionen Euro entstanden, befand das Gericht. Der Vorwurf lautete auf Untreue. Schaden erhielt drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt. Raus bekam zweieinhalb Jahre Haft, davon zehn Monate unbedingt. Schaden trägt derzeit eine Fußfessel, Raus muss aufgrund einer dauerhaften Haftuntauglichkeit weder ins Gefängnis noch eine Fußfessel tragen.