Justizministerin

Haftausgang für Promis: Grasser war der Einzige

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser war der einzige Häftling, der mit 4 Jahren Haftdauer innerhalb der ersten 2 Monate einen Freigang hatte.

Natürlich würden Prominente in Österreichs Gefängnissen nicht bevorzugt, heißt es aus dem Justizministerium. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser war aber der einzige Häftling, der mit 4 Jahren Haftdauer innerhalb der ersten 2 Monate einen Freigang hatte.

Wie viele Haftausgänge zur Aufrechterhaltung familiärer Bindungen? 

Das zeigt eine aktuelle Anfragebeantwortung aus dem Justizministerium, die oe24 vorliegt. "Werden prominente Häftlinge im österreichischen Strafvollzug bevorzugt?", fragte die grüne Abgeordnete Agnes-Sirkka Prammer. Hier die Antworten von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ).

Wie viele Haftausgänge zur Aufrechterhaltung familiärer und sonstiger persönlicher Bindungen wurden seit 2020 innerhalb der ersten zwei Monate nach Haftantritt bewilligt? 

In 294 Fällen wurde ein Ausgang innerhalb der ersten zwei Monate nach Haftantritt genehmigt, sagt die Justizministerin. UND: Ab dem angefragten Jahr lag die Gesamtstrafdauer in einem Fall bei mindestens vier Jahren. Das trifft auf Karl-Heinz Grasser zu.

Gegenüber oe24 haben sich Mithäftlinge aus dem Innsbrucker "Ziegelstadl" beschwert, dass sie selbst erst nach mehreren Monaten - und nicht schon innerhalb der ersten zwei Monate - einen Ausgang erhielten. Die Zahlen belegen das erneut.

Im Durchschnitt wird ein erster Ausgang nach 5,1 Monaten, das entspricht 37 % der Gesamtstrafe, gewährt.

Hammerzahl 

Grasser war offenbar der einzige, der seit 2020 diese Begünstigung hatte. Aus dem Justizministerium heißt es aber, dass nicht nur die neu Inhaftierten zu beachten seien: "Hinzuweisen ist darauf, dass insgesamt neun verschiedenen Inhaftierten mit jeweils einer Gesamturteilssumme von mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe, die ab 2020 noch in Haft waren, in den ersten beiden Monaten des Strafvollzugs Vollzugslockerungen zur Bewegung im Freien, zur unbewachten Außenarbeit, zur Aufrechterhaltung persönlicher Bindungen, zu sozialen Zwecken, zum Freigang oder zur Erledigung von wichtigen persönlichen Angelegenheiten gewährt wurde."

Grasser ist also einer von neun, wenn man Häftlinge betrachtet, die vor 2020 in Haft kamen. Derzeit sind knapp 10.000 Menschen in Österreich inhaftiert. 

Keine Bevorzugung

Um eine Vollzugslockerung zu erhalten muss die inhaftierte Person ein Ansuchen auf Bewilligung einer solchen stellen. Strafgefangene haben unter den in § 99a Abs. 1 StVG genannten Voraussetzungen einen subjektiv-öffentlichen Rechtsanspruch auf Gewährung der Lockerung. Vom Gesetz wird kein zeitlicher Rahmen bestimmt, den eine inhaftierte
Person bereits verbüßt haben muss.

Daher ist das Setzen von Vollzugslockerungen bereits mit Beginn der Haftstrafe möglich, heißt es aus dem Justizministerium. Die Bewilligung eines Ausgangs hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab und wird aufgrund der Expertise im interdisziplinären Fachteam (Justizwache, Fachdienste inkl. Psychologischer Dienst) hinsichtlich des Vollzugsverhaltens, soziale Kontakte etc. entschieden und dokumentiert.

"Alle Ansuchen auf Vollzugslockerungen werden im Sinne dieser einheitlichen Vorgehensweise bearbeitet und entschieden", steht in der Beantwortung. Eine Bevorzugung gebe es nicht.

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