Familienrecht

Heftige Kritik an Obsorge Neu

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Die neue Regelung wird von mehreren Seiten stark kritisiert.

Das Familienrechtspaket von Justizministerin Beatrix Karl (V) hat in der Begutachtungsphase, die diese Woche zu Ende ging, einige Kritik geerntet. So sind etwa das Land Steiermark, die Arbeiterkammer (AK), die Autonomen Frauenhäuser und der Verband der Psychotherapie nicht begeistert vom Plan, dass das Gericht künftig die Möglichkeit hat, auch bei strittigen Scheidungen eine gemeinsame Obsorge zu verfügen. Die Standesbeamten wiederum wollen nicht für Vereinbarungen von gemeinsamer Obsorge von unverheirateten Eltern zuständig sein.

Strittige Scheidungen
Das Paket sieht u.a. bei strittigen Trennungen eine "Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung" vor. Das Gericht entscheidet dabei für sechs Monate eine vorläufige Lösung. Beide Elternteile sollen in dieser Zeit Kontakt zum Kind haben, die bisherige Obsorgeregelung bleibt derweil aufrecht. Das Verhalten während dieser Zeit soll dann in die endgültige Entscheidung des Richters einfließen. Das Gericht bekommt die Möglichkeit, auch bei strittigen Scheidungen eine gemeinsame Obsorge zu verfügen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

An letzterem Punkt stößt sich beispielsweise das Land Steiermark: "Eine gerichtlich verordnete gemeinsame Obsorge dient oftmals nicht dem Kindeswohl und kann auch den Streit zwischen Eltern nicht schlichten", heißt es in der Stellungnahme. So sieht das auch die AK: "Insoweit kein übereinstimmender Wille zur Ausübung der gemeinsamen Obsorge besteht, ist zu befürchten, dass eine gemeinsame Obsorge gerade in problematischen Konfliktfällen zu einer weiteren Eskalation beiträgt und damit auch dem Kindeswohl abträglich ist."

Eskalation möglich
Große Bedenken zu diesem Punkt hat auch der Bundesverband für Psychotherapie. Bei Uneinigkeit und Konflikten sei es für alle Beteiligten besser, wenn ein Elternteil alleine verantwortlich ist. Kritisch gesehen wird auch die "Phase der vorläufigen elterlichen Verantwortung" - es sei zu befürchten, dass die Einführung der Abkühlungsphase "nicht zur Deeskalation führt, sondern ganz im Gegenteil eine eskalierende Zuspitzung der Auseinandersetzungen befördert oder sogar provoziert".

Der Oberste Gerichtshof wies darauf hin, dass bei dieser Phase an alle Beteiligten sehr hohe Anforderungen gestellt würden. So sollen etwa die Gerichte rasch eine relativ detaillierte, durchsetzungstaugliche Regelung auf einer am Beginn des Verfahrens absehbar geringen Informationsgrundlage treffen. Sinnvoll wäre aus Sicht des OGH eine begleitende Evaluierung der Neuregelung. Skeptisch ist der OGH übrigens auch bezüglich der Definition des "Kindeswohls" - dem "unbestimmten Gesetzesbegriff" werde nun eine Aufzählung "kaum weniger unbestimmter leitender 'Gesichtspunkte'“ unterlegt.

Für reichlich Unmut sorgt der Plan, dass unverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht am Standesamt vereinbaren können. Allen voran findet der Fachverband der österreichischen Standesbeamten, Obsorgeangelegenheiten sollte man im Zuständigkeitsbereich der Gerichte belassen. Auch das Land Steiermark und die AK sehen diese Neuerung sehr skeptisch und die Autonomen Österreichischen Frauenhäuser befürchten, dass künftig Mütter massiv unter Druck geraten könnten, so einer Vereinbarung zuzustimmen.

Nicht vollends zufrieden ist auch das ÖVP-geführte Familienministerium. Angeregt wird etwa, dass die gemeinsame Obsorge von unverheirateten Eltern nicht nur vor dem Standesamt, sondern auch bei Gericht und gegenüber dem Jugendwohlfahrtsträger vereinbart werden kann.

Vielfältige Kritik am Entwurf kommt vom "Verein Väter ohne Rechte" und dem Verein "vaterverbot.at". Letzterer glaubt etwa, dass das Antragsrecht für ledige Väter auf Obsorge nicht in vollem Umfang die Vorgabe des Verfassungsgerichtshofs erfülle.

Anmerkungen gibt es freilich auch zu den Kosten: Vom Rechnungshof wird moniert, dass die Erläuterungen in Bezug auf die Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Gesetzespakets wenig konkret sind, das Amt der Steiermärkischen Landesregierung kritisiert, dass eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen der durch das Gesetzesvorhaben betroffenen Länder als Jugendwohlfahrtsträger gänzlich fehle. Und der Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren betonte, dass mit den neuen Regelungen vermehrt Ressourcen in Form von Infrastruktur und Planstellen erforderlich sein werden, deren Finanzierung derzeit nicht gewährleistet sei.

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