Mit 500 Millionen Euro will Kanzler Stocker die Stromkosten senken. Dafür wird die Elektrizitätsabgabe vorübergehend gesenkt. Das wird am Dienstag fixiert.
Die Regierung will am Dienstag die angekündigte Energiekosten-Entlastung durch Ausschüttungen aus staatsnahen Unternehmen beschließen. Der Nationalrat tritt dazu zu einer Sondersitzung zusammen.
Mit 500 Mio. Euro zusätzlich will die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS ab 1. Jänner 2026 die Energiekosten senken. Die Elektrizitätsabgabe soll 2026 vorübergehend von 1,5 Cent je kWh auf 0,82 Cent gesenkt werden, um Strom billiger zu machen. Für private Haushalte soll die Abgabe noch weiter auf 0,1 Cent gesenkt werden. Österreichische Haushalte ersparen sich somit 1,4 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Ein Drei-Personen-Haushalt verbraucht ca. 4.200 kWh pro Jahr. Die Ersparnis durch die Regierungsmaßnahme beträgt für Haushalte im Schnitt somit rund 60 Euro. Für energieintensive Firmen ist der Sparfaktor größer.
Geld kommt von staatsnahen Betrieben
Konkret kommen
- 200 Mio. Euro vom Verbund,
- 200 Mio. Euro von der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) und
- 100 Mio. Euro aus einem noch nicht an den Bund ausgeschütteten Bilanzgewinn aus Dividendenerträgen der Staatsholding ÖBAG.
Damit die Gelder für die Energiekostensenkung verwendet werden können, ist die Gesetzesänderung notwendig.
Finanzausschuss am Montag
Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am Freitag von den Regierungsparteien in den Nationalrat eingebracht. Demnach soll die Elektrizitätsabgabe 2026 vorübergehend von derzeit 1,5 Cent je kWh auf 0,82 Cent gesenkt werden, um Strom billiger zu machen und damit auch die Inflation einzudämmen. Für private Haushalte soll die Abgabe noch weiter auf 0,1 Cent gesenkt werden. Um den Initiativantrag der Koalitionsparteien am Dienstag im Plenum beschließen zu können, tritt zuvor am Montagnachmittag der Finanzausschuss zusammen. Die Senkung soll ab 1. Jänner 2026 wirksam werden.
Staatliche Verbrauchsabgabe, keine Netzgebühr
Die Elektrizitätsabgabe ist eine staatliche Verbrauchsabgabe auf elektrischen Strom, die auf den Strompreis aufgeschlagen wird, und keine Netzgebühr. Geregelt ist diese im Elektrizitätsabgabegesetz und wird pro verbrauchter Kilowattstunde eingehoben. Aktuell beträgt die Abgabe 1,5 Cent/kWh und ist grundsätzlich von allen Stromverbrauchern, also Haushalten und Unternehmen, zu entrichten.
Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) sieht in der Maßnahme eine strukturelle Grundlage, um Stromkosten nachhaltig zu senken und dauerhaft leistbare Preise sicherzustellen, wie er am Samstag in einer Aussendung betonte. Auch die Koalitionspartner und -partnerinnen, Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS), erhoffen sich dadurch ein Mittel im Kampf gegen die Inflation.